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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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genaue Maaß eines jeden Winkels nicht hin-länglich, um sowohl von der wahren Beschaffen-. heit derselben zu unterrichten, als selbige für! künftige Zeiten gewiß zu machen. Denn ob! man auch ehedem meynte, daß die Gränzen Nichtverändert werden könnten, wenn man die Be-schreibung der Weite von einem Steine zum an-dern hätte, und daß mithin die Gränzpunctedadurch genung bestimmt waren; so können sichdennoch Falle ereignen, daß eine Gränze ver-ändert wird, und demohngeachtct mit ihrer Be-schreibung vollkommen übercinstimmt, wodurchman sich durch folgendes Beyspiel leicht überzeu-gen kann.

§. 41.

Ohne eine Granzcharte ist die Bestim-mung zweyer auf einander folgenderaber verloren gegangener Granzsteinenicht möglich.

Der Platz eines fehlenden Steins kann wohlin der Spitze eines Winkels nach zwey bekann-ten Linien als Schenkel des Winkels ausfündiggemacht werden; allein wenn nur zwey unmit-telbar auf einander folgende Steine fehlen, sokönnen die Plätze, wenn gleich die Größen al-ler Linien, nicht aber der Winkel bekannt ist,D 2