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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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zweckdienlich, wenn ein solcher Landgrabcn zwi-schen beyden Angränzenden gemeinschaftlich ist.

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Größere Sicherung natürlicher Grä n-zen durch künstliche Granzzeichen.

Es ist zwar (nach Z. 7.) immer gut, Flüsseund Berge zu Landesgränzcn zu wählen; alleinin solchen Fällen sucht man noch durch Anbrin-gung künstlicher Granzzeichen, als Steine oderSäulen, die eigentliche Scheidung bestimmteranzugeben. Bey einem gemeinschaftlichen Flusseaber, wo die Mitte desselben nicht wohl bezeich-net werden und eine Versteinerung nicht statt fin-den kann, setzt man Granzzeichen an das Uferdesselben, und bemerkt in der Granzveschrei»bung das Nähere.

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Nachtheile, wenn man Granzsteine zunah' an Bäume setzt.

Bey der Setzung der Gränzsteine ist im All-gemeinen noch zu bemerken, daß man solche niezu nah' an einen Baum setzen darf, welcher mitder Zeit größer werden wird; denn sonst wirddieser durch seine sich weit ausbreitenden Wur-