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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
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allein von dem irrigen Begriffe her, welchensich die Alten von Hauptstcinen und Läufern ge-macht haben. Sie meinten, der gan;c Unter-schied zwischen Hauptsteinen und Laufern bestän-de darinn, daß zu den Hauptstcinen größere, mitInschriften und Wappen behauene Steine, zuden Laufern aber kleine, nicht bewappnete Steinepflegten gewählt zu werden; allein sic irrtendarinn sehr: denn der wesentliche Unterschied

zwischen Hauptsteinen und Laufern besteht, wieerwähnt, darinn, daß die Haupt-Eck- oderOrt-steine am Anfänge und zu Ende jeder geraden Li-nie, die Lauser hingegen in den geraden Linienselbst zwischen zwey Hauptsteinen gesetzt werdenmüssen; wenn nämlich die gerade Linie sehr langist und man nicht füglich von einem Gränzsteinezum andern sehen kann, um derselben Richtungdurch einen oder mehrere Lauser augenfälligerzu machen.

Es darf also in einem Winkel, oder wozwey gerade Linien zusammenstoßen, kein Lau-ser, hingegen in einer geraden Linie, so langesie in gerader Richtung fortläuft, kein Haupt-stein gesetzt, und in der Gränzbeschreibung regi-strirt werden, um künftige Granzstreitigkeitcnzu verhüten.