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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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II

einen Graben von i Fuß breit und räumet den-selben stark aus, um solchen.Hügel von einemetwa zufällig zusammengcwcheten Sandhaufenunterscheiden zu können.

An Wegen und wo Viehtriften sich befin-den, sind die blos von Erde aufgeworfenenGränzhaufen von keiner Dauer.

Der Gränz - Marr - oder M a h lpfä h! ebedient man sich gemeiniglich nur zur Abzeich-nung einzelner Grundstücke, als Aecker, Wie-sen rc. Man macht sie gewöhnlich von dauer-haftem Holze und bezeichnet sie mit einem Kreuz',oder brennt den Namen des EigenthümerS hin-ein. *)

Auch in Gegenden, wo es an Steinen fehlt,bedient man sich der Gränzpfähle; allein sie sindunzuverläßig und der Veränderung leicht unter-worfen: denn der in der Erde stehende Theilvermodert bald, der Pfahl fallt um und durchdie vcrlohren gehende Bezeichnung entstehen nichtselten Prozesse. Außer diesen Nachthcilen, wel-chen hölzerne Gränzzeichen haben, verdient auchnoch bemerkt zu werden, daß sie Key häufigerAnwendung einen großen Holzaufwand erfor-dern.

*) Schon be»den Römern waren dergleichen Gränzpfähle(?ali oder 5tiplce°, wie sie dieselben iianiitcn^ üblich-