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tigkeit, als es bey den Alten geschähe; man hatdie dahev sonst statt gehabten Ceremonien undfeyerlichen Gebräuche als überflüssig, nicht zurSache gehörig und den Zeit und den Sitten nichtmehr angemessen, nach und nach abgeschafft, dasWesentliche davon aber beybehaltcn und dasGanze zu dem möglichsten Grade von Vollkom-menheit gebracht. Jede weise Landesregierungverwendet noch immer auf diese Sache die größteAufmerksamkeit.
In folgender Abhandlung habe ich dahergesucht, die vorzüglichsten Materialien über die-sen wichtigen Gegenstand zu sammeln , in gehö-riger Lrdnung aufzustellen, und dabey dasjenigebemerklich zu machen, was mir aus Erfahrung,bcy vielen Arbeiten in diesem Fache, bekanntist. Ich darf wohl hoffen, daß mein Unter-nehmen von einigen Nutzen für alle diejenigenseyn werde, welche Gränzsachen irgend einer Artzu bedenken, und Gegenstände dieser Art, sowohlin rechtlicher als mathematischer Hinsicht, zubearbeiten haben.