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Lunne.
Jeder sagte alsdann seine Meynung, diemehrsten Stimmen galten, nach welchem dasUrtheil gesprochen wurde, an dem sich beydeLheile ohne alle Einwendung begnügen mußten,auch davon nicht appellsren durften.
Dieses freye Feldgericht hatte aber auchnoch eine größere Bestimmung. Denn wennin den Fluren, welche zum Districtc des freyenFeldgerichts gehörten, ein Mord an Menschenoder Vieh, oder ein Diebstahl an Vieh, Früch-ten oder Ackergerathcn rc. vorsiel; so wurdevon den Frcyrichtern auf angeführte Art dar-über bis ans Blut gerichtet; doch übergabensie einen solchen Verbrecher, der nach ihren ge-fällten Urtheil an Leib oder Leben gestraft wer-den mußte, zur Vollziehung der von ihnen be-stimmten Strafen, an die hohe Landesobrig-keit.