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nannten Kennzeichen gesucht; fanden sich diesenicht, so wurden auch alle Urtheile, welche zu-vor auf einem solchen nicht gezeichneten, alsounrechtmäßigen Königsstuhle waren gefallet wor-den, für null und nichtig erklärt.
Wenn nun der angesetzte Gerichtstag er-schien; so versammelten sich die FreyrichterundFreyen des Orts vor der Wohnung des Ober-richters oder Gräfcn; dieser kam alsdann her-aus und ging nach dem — in denselbigen Felde,über welches der Streit war — liegenden Kö-nigsstuhle. Ihm folgten die Freyrichter, vondenen die beyden jüngsten einer einen Stuhl, derandere eine Stange trug; diesen folgten die andem Orte wohnenden Freyen. Außer ihnen aberdurfte Niemand ohne Erkenntniß, bey Strafe deralten Buße, den Königsstuhl d. i. den grünenviereckigten Platz betreten. Wenn nun der Ober-richter und alle Freyen um den Königsstuhl her-um standen, so gebot der Frohncr Stillschwei-gen und redete den Grafen folgendermaßen an:
Herr 6revs^lit Orlovs
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