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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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IXv
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XVI

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erkannten freyen Königsstuhl in Felde gele-gen, sich bcy Pön und Strafe der alt-aner-kannten Buße, versammeln sollten. DieStrafe bestand in einem Pfunde Wachs und 9Wcrb erg er Pfennigen. Der Königs-stuhl wareinin jeder Art Feldes oder Ackers,so weit sich nämlich die Jurisdiction des Feldge-richts erstreckte liegender, freyer, grüner,viereckigter 16 Schuh langer und eben so breiterPlatz. Ein solcher Platz wurde anfänglich da-durch zum KönigSstuhl eingeweihet und auto-risirt, daß der Frohnbote in der Mitte desselbeneine Ellen tiefe Grube machte, in welche jederder l ü Freyrichter eine Hand voll Asche, eineKohle und ein Stück Ziegelstein warf, woraufdieselbe wieder zugescharrt wurde. Auf diesenFleck wurde bey jedem zu haltenden freyen Felö-gerichte der Stuhl für den Gräfen von demFrohner gesetzt.

Fanden, sich bey einem solchen veraltetenPlatze Zweifel, ob es auch ein zurecht beständi-ger Königsstuhl sey oder nicht; so wurden vonden Freyrichtern in Beyscyn der sämmtlichenan dem Orte wohnenden Freyen, die oben ge-