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vorläge x und auf eine nicht nachweisbare Fassung derBertasage y zurück. Aus w, dessen Bestandteile nur losegemischt und verbunden sind, hat A (Cgm. 315, geschriebenzwischen 10. September 1465 und 3. September 1467) dieBertasage wieder herausgenommen und für sich allein dar-gestellt, aber samt den von w hineingemischtenTeilen der Chronikvorlage.
Bei Füetrer erscheint nun die Bertasage ohne dieseeingemischten Chronikteile, welche dafür an anderer, wohlder ursprünglichen Stelle eingeordnet sind, und sie ist vonFüetrer, wie sich aus no. 122 ergibt, für ein poetischesWerk erkannt worden, dem historischer Wert nicht so ohneweiteres zuzutrauen sei. Nur zaghaft entschliesst er sichzur Einfügung in die Chronik, unterdrückt dabei aber diebeiden, gewöhnlich mit „Karls Recht" betitelten Geschichten,die ihm auch in andern Fassungen bekannt gewesen seinmögen.
Hieraus ergibt sich der Schluss: Füetrer hatnicht w benutzt, sondern die Quellen von u, näm-lich l. die Chronikvorlage x und 2. dieBertasagc y.Die Zitate, welche am Ende von Abschnitten stehen,die mehr oder weniger der Chronikvorlage x entnommensind, lauten: Cronica Almanie, der Franzosen Coronica,Coronica Francie et Pavarorum, Cronica Bavarie partim etFrancie, Coronica Gariwaldi et Alfunsi, und es ist kaumzu bezweifeln, dass sie von Füetrer seiner Quelle entnommenworden sind. Cronica Almanie scheint sich nur auf denzweiten Teil no. 112 zu beziehen, dessen Ursprung ichnicht nachweisen kann, der aber durch die auffallende Be-ziehung auf Le Puy französische Herkunft verrät. Mit derFranzosen Coronica scheint sich Füetrer zwar in no. 120auf die Chronikvorlage x überhaupt zu berufen, so dassman geneigt sein möchte, diesen Gesamttitol für sie anzu-nehmen; allein es rechtfertigt sich doch nur anzunehmen,dass die angeführte Stelle in der Chronikvorlage x mitjenem Zitat verschen gewesen sei. Die genau mit derChronik des Sigebertus von Gembloux übereinstimmendeno. 97 ist mit dem Zitate Coronica Francie versehen, undCoronica Francie et Pavarorum erscheint als Quellenangabe