XXIX
Buchstaben bezeichnen die vorhandenen, soeben besprochenenHandschriften, die kleinen dagegen die verlorenen, ausden gemeinsamen Fehlern der vorhandenen bestimmt zu er-schliessenden Vorlagen, [Jeher Cgm. 699 und H 22 vgl.Abschnitt VIII.
Cgm 1591 E /Z- Cgm. 699.
S L H H22.
o, das vorauszusetzende Original, war wohl eineeinspaltig beschriebene Folio-Handschrift, was sich darausschliessen lässt, dass die Zeilenlänge um weniges grössergewesen sein muss, als diejenige in T. Den Beweis findeich darin, dass der Schreiber von T mehrfach gedankenlosStellen von gleicher Länge, offenbar Zeilen der Vorlage,übersprungen hat, so 87,11. 125,9. 136,16. T fügt 144,12von Dachaw ein, welches wohl in der Vorlage als erklärendeRandbemerkung hinter Omold von Bayern stand, womit dortdie Zeile schloss; der Schreiber von T zog es zur folgendenZeile. Den schlagendsten Beweis gibt 144,2. In o ist dasWort jürlich höchst wahrscheinlich zwischen den Zeilenei «geilickt gewesen ; T zog es vor Augspurg in die obere,P vor zins in die untere Zeile.
Schon in dieser Handschrift müssen einige wenigeSchreibversehen oder Undeutlichkeiten vorhandengewesen sein, eine Voraussetzung, die einfacher ist als dieAnnahme, dass zufällig T und x an diesen Stellen ganzden gleichen Fehler gemacht hätten. 16,15 besetzten stattoesatete. 26,6 Iren st. ir. 32,22 den st. der. 53,10 eüentSt. eilet. 112,30 kum st, kam. 126,10 dauon st, da an oderdan an. 126,30 den st. die. 172,24 seine st. sein (vielleichts tand in o ein undeutliches seinn. 179,40 muss die Vorlage