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1 (1808) A - E
Entstehung
Seite
241
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Deco

Dedi

Dedi

Defe

bei unsern Zusammensetzungen das erste oder bestimmen-de Wort lieber in der Einzahl zu setzen), müßte manZierathsmahler sagen. Verzieret würde dem Franz.Worte noch besser antworten. Da aber jenes gewöhnlichnur in Bezug auf die Bühne gebraucht wird: so kannman füglich Bühnenmahler dafür sagen.

Dekoration, die Verzierung, und wenn von Schaubüh-nen die Rede ist, Bühncnverzicrung, oder Bühnen-mahleret, Bühnenbckleidung.

Decoriren, verzieren, ausputzen, schmücken.

Decorum, die Anständigkeit, verstärkt, die Wohlan-ständigkeit, der Wohlstand oder Anstand.

Decouragement (spr. Dekurag'mang), die Muthlofig-keit.

Decouragiren (spr. dekuragiren), muthlos machen,niederschlagen, entmuthen.

Decort, auchDecourt (spr. Dckurt), der Abzug.

Decortiren , oder decourtiren (spr. dekurtiren), abzie-hen, auch kürzen. Man muß seinen Dienstboten denLohn nicht kürzen; er hat mir an meiner Foderung zehnThaler gekürzt oder abgezogen.

Decouverte (spr. Dekuwcrte), die Entdeckung, die Er-findung.

Deoouvriren (spr. dekuwriren), entdecken. Auch sich zuerkennen geben; er gab sich mir zu erkennen; er ent-deckte mir seine Absicht.

Decreditiren, jemandes Ansehen untergraben, vernich-ten , einen in der Meinung anderer herabsetzen.

Decrepitude (spr. Dekrepiküde), die Äbgelebtheit.

Decrescendo (spr. dekreschendo), in der Tonkunst, ab-nehmend. Eschenbnrg. S. Crescendo.

Decresciren, abnehmen.

Decret, i. ein Rechtsspruch oder Bescheid; 2. ein Be-schluss. Die gesetzgebende Versammlung hat heute ei-nen merkwürdigen Beschluß gefaßt oder erlassen. Decre-tum alienandi, ein Veräußerungsurtel, d. i. eineobrigkeitliche Erlaubniß, etwas zu veräußern. Decre-tum. de solvendo, ein Auszahlungsurtel, d. i. eineobrigkeitliche Erlaubniß, gewisse Gelder auszuzahlen.Decretum Interimisticum, eine vorläufige obrigkeit-,liche Verfügung. Decretum in senatu, beschlossenim Rathe.

Decretalen, päpstliche Bescheide auf geschehene Anfra-gen der Bischöfe.

Decretiren, 1. als Richter in einer Sache sprechen,oder einen Spruch erlassen, 2. beschließen, festsetzen.

Decrotteur (spr. Dekrotlöhr), der Schuhputzer.

Decrottiren, putzen, z. B. die Schuhe, abbürsten, z.B.die Kleider.

Dedain (spr. Dedäng), die Verachtung.

Dedikation, die Zueignung. E. Er am er sagt auch,die Widmung. Da wir das Zeitwort widmen für zu-eignen gebrauchen, so kann es nicht unrecht sein, auchdie Widmung für Zueignungen sagen._ Ebenderselbe

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Schriftsteller hat auch der Widmer für denjenigen, wel-cher widmet oder zueignet.

Dedieiren, zueignen und widmen.

Dedignati on, die Verachtung, Verschmahung.

Dedigniren, Franz, dedaigner, verschmähen, seinerunwürdig oder unter seiner Würde achten.

Dedit, er hat gegeben oder bezahlt. Man hat davonauch das seltsame Wort dediren für abschreiben, oderals bezahlt anmerken, gebildet.

Dedition; die Uebergebung, die Uebergabe.

Dedomagement (spr. Dedomag'mang), die Entschä-digung.

Dedomagiren (spr. dedomagiren), entschädigen, schad-los halten.

Deduciren, herleiten, erweisen oder darthun; denRechtsbeweis führen. Kant hat es oft mit dem De-duciren oder der Deduction der Begriffe zu thun, undversteht darunter die Darlegung oder die Erklärungder Art und Weise wie sie entstehen, ob aus reinemVerstände oder durch Erfahrung. Ihm heißt daher trans-scendental deduciren, die Möglichkeit aus reinemVerstände darthun.

Deduction; im Allgemeinen, Darlegung, Ausführung,Erweis. In der Rechtssprache insbesondere, der Rechts-erweis. Hier versteht man eine Schrift darunter, wor-in das Recht, welches jemand auf etwas zu habenmeint, erwiesen werden soll. Rechtsausführung, wel-ches Rüdiger, und Anspruchsausführung, welchesHeynatz dafür vorgeschlagen hat, sind beide zu langund schwerfällig.

Deductis deducendis, nach Abzug des Abzuziehen-den, oder, nach erfoderlichein (gebührendem, gesetzli-chem oder gesetzmäßigem) Abzüge.

De facto, thätlich, der That nach. Es wird dem deiure, dem Rechte nach, rechtlich, entgegengesetzt. Erhat thätlich Besitz davon genommen; ob auch rechtlich,muß erst noch untersucht werden. Wir sagen auch ei-genmächtiger Weise dafür.

Defalciren, eigentlich mit der Sichel wegnehmen oderabmähen. Uneigentlich wird es in der Rechtssprachefür abziehen oder vorwegnehmen, z. B. seinen Antheilvon einer Erbschaft, gebraucht.

Defatigiren, ermüden.

Defaveur (spr. Dehfawöhr), die Ungunst.Ich habeweiter nichts als die Defaveur (Ungunst) des Neu-seins wider mich." E. Eram e r. Hier würde aber dasMißfällige oder die Missempfehlung vielleicht besserpassen.

Defect, 1. Beschaffenheitswort, unvollständig, mangel-haft, unvollzählig oder nicht vollzählig; z. B. einBuch; 2. als Sachwort. Man sagt nämlich auch: esfindet sich ein Defect in seiner Kasse, und, der Buch-händler läßt einen Defect nachkommen, um ein un-vollzähliges Buch zu ergänzen oder vollzählig zu machen.Hh Hier