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Magistratspersonen und die Beamten des Gerichts als Zeu-gen der zu machenden Proklamation eingeladen. Das inDüren garnisonirende Militär war in Parade auf dem Haupt-markte aufgestellt, woselbst die neue Anordnung bekanntgemacht wurde (vgl. Beschluss der Mittel-Kommission zuBonn vom 1. Vendemiaire 6. J. in der Fortsetzung derMat. S. 713—715). Das hiesige Rathhaus wurde zumRegieruugs- und Justizgebäude eingerichtet. Als Präsidentder Regierung fungirte fast bei jeder Sitzung, wie dieProtokoll-Unterschriften zeigen, ein Anderer.
Am 2. Okt. selb. Jahres hielt die neue Regierung ihreerste Sitzung und in der Sitzung vom 5. Okt. beschlossdieselbe, die Steuern sollten einstweilen nach altem Fussevertheilt werden. Der Stadtempfänger Gossen aus Dürenwurde zugleich zum Generalempfänger der KonMbutionen,Domainen und sonstigen Gefälle ernannt und dabei be-stimmt, dass die Steuervertheilung mit Zuziehung von 5Gemeindegliedern geschehen sollte. In Betreff der Steuer-erhebung war der Kanton Düren in 14 Bezirke getheilt.Der Steuerempfang war öffentlich gemäss Pachtbrief vom15. Germinal 8. J., an den Wenigstfordernden von derMunicipalität verpachtet, unter Ratifikation der Central-Verwaltung. Der Empfang jedes Bezirks wurde einzelnausgestellt. Mitglieder der Municipalität waren zur An-pachtung unfähig. Ausser zu leistender Bürgschaft warerste Bedingung, dass der Anpächter des Empfangs imLesen, Schreiben und Rechnen vollkommen erfahren sei.Die Hebegebühr betrug 5 Centimes per Franc.
Am 9. Sept. 1797 kam leichte Artillerie mit 70 Ka-nonen und 700 Pferden in Düren und Umgegend ins Quar-tier, und am 7. Nov. desselben Jahres kamen 26000 Mannnach Düren ins Quartier; kleinere Abtheilungen kamenfast täglich. Am 5. Dez. 1797 liess Caselli zur Sicherheit,des Landes, wie es im Berichte heisst, zwei KompagnieenSoldaten nach Düren kommen. Der neue Magistrat bataber den General Olivier, die Stadt mit dieser Einquar-tierung zu verschonen, weil dieselbe fortwährend mit Trup-pen-Einquartierungen belästigt wäre. Diese zwei Kompag-