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ten soll es gestattet sein, Wein, Bier oder dergleichen zuverzapfen, noch auch Fleisch, Brod u. s. w. zu verkau-fen. Den freien Verkehr der Beamten und Diener desHerzogs sowie der Schöffen auswärtiger Dorfschaften be-hielten sich die Dürener dahin vor, dass dieselben beiihrer Anwesenheit in der Stadt wegen Nichtbezahlungder Kontributionen ihrer Aemter hier durch Personalexekutionnicht behelligt werden dürfen. — Die Bürger sollen fürihre auswärts gelegenen Güter hier nicht in Anspruch ge-nommen werden. Die Befestigung der Stadt soll nichtbehindert, die Einwohner, Geistliche wie Weltliche, wessStandes sie seien, sollen nicht belästigt werden, auch sollendie Glocken nicht beschwert werden, sondern die Bür-ger sollen vor aller Gewalt und Plünderung sammt undsonders geschützt werden. — Der römisch-katholischenReligion exercitium soll wie bisher frei und unbehindert inallen Kirchen und Klöstern der Stadt den katholischenBürgern und geistlichen Manns- oder Weibspersonen alleinüberlassen bleiben, und Keiner soll in seinem exercitioreligionis heimlich oder öffentlich beeinträchtigt werden.
Die Truppen zogen in Einzelquartiere, und der Gene-rallieutenant Gyse versprach, „die Herren Bürgermeisterund Bürgerschaft sollen ihr contentement haben und nochbesser, als sie sich versehen, gehalten werden." Am 26.Sept. liessen sich die Hessen durch den Bürgermeister,den ältesten Schöffen, einen Alt- und Jungrath sowie einenSiebenten im Namen der Bürgerschaft den Eid leisten,,,Ihi-o Fürstl. Gnaden der Fürstl. Frau Wittib und Vor-münderin zu Hessen und dero Herrn Sohn zuvördersttreu und hold zu sein und zu deren Waffen Nachtheil nichtsWidriges weder mit Gedanken, Worten noch Werken ma-chiniren, reden oder vornehmen zu wollen, weder selbstnoch durch Andere, jedoch vorbehaltlich Eid und Pflichtgegenüber Ihrer Fürstl. Durchlaucht zu Pfalz-Neuburg"(Mat. S. 508)
Das Verhalten der hessischen Truppen war nichts we-niger als schonend. Die Bürger mussten ihnen gleich nachihrem Einzüge 20000 Brode und 200 Malter Früchte liefern
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