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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
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hielt der Bote in der Stadt 1 Schilling,baussen derStadt" nach Gelegenheit mehr. Der Gerichtsschreiber hattekein Gehalt, sondern nur die ,,accidentalia", Gebühren.

Das Schöffengericht brauchte zwei Siegel; das einehiess das Gerichtssecret-Siegel, das andere das gemeineSchöffenthums-Siegel. Jenes, als das kleinere, wurde beiminder wichtigen, dieses, das grössere, bei wichtigerenSachen gebraucht. Auf dem späteren Schöffenthums-Sie-gel befanden sich ein Löwe und ein Adler mit ausgebreitetenFlügeln. Es führte die Umschrift: S. judic * Ac * Scabino-rum * Opidi * Dure 1544. War dieses Siegel auf einer Seitedes Wachses gedrückt, so wurde auf der andern Seite nochein kleineres Siegel eingedrückt, auf welchem ein Löwestand mit der Umschrift: infra Düren. Auch vom Jahre 1546ist ein Siegel erhalten mit der Umschrift: S. Consulu (m)Ac * Scabinorum * Obidi * Düren * Ad * Causas * 1546,vgl. a. a. O. Endrulat Tafel 12 Nr. 6 und Werminghoff S.135. Mit dem Dürener Hauptgerichte standen die vieroben genannten Gerichte um Düren in regem Verbände.

Ueber das Dürener Schöffengericht als Appellations-Instanz und über die Siegelungen der gerichtlichen Akten,sowie über die Siegelungen der Akten der freiwilligenGerichtsbarkeit, ergibt Näheres derBericht der semtlichenScheffen der Stadt und des Hauptgerichts Duiren den 15.Juli 1568". In demselben wird beim Fürsten Beschwerdedarüber geführt, dass der Schultheiss zu Düren, PalhelmFaust, - neben den Schöffen dem Hauptgericht allhier bei-zuwohnen begehrte.In den Sachen, so von den Unter-gerichten an das Hauptgericht Deuren appellirt worden",, sei es so gehalten worden, dass der Schultheiss damitnichts zu schaffen gehabt, vielmehr sei die Appellationvon den verschiedenen Orten und Herrlichkeiten, von denenjeder Ort seinen besonderen Schultheiss, Richter und Exe-cutor hat, an das Hauptgericht Düren gegangen, dessenSchöffen solche Appellationssachen jederzeit allein ohneBeisein des Schultheissen zu verhören, verrichten, erör-tern und abzuurtheilen gehabt dermassen, dass der ältesteSchöffe, den man Schöffenmeister nannte, von den

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