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früheren Reichsunmittelbarkeit sich erinnerte und dieHoffnung nicht schwinden liess, dem Reichsverbande wie-der einverleibt zu werden. Der König erhob vor wie nachden Anspruch auf den Dienst der Bewohner von Düren;die Stellung unserer Stadt war während des 13. und 14.Jahrhunderts eine zweigetheilte. Düren ward dem HauseJülich unterworfen, dessen übrigen Besitzungen gleichge-ordnet, ohne schlechthin der Reichsgewalt entfremdet zusein (Werminghoff a. a. O. S. 134 bis 135). Dabei aberwurden die Beziehungen der Stadt zum Landesherrn weitstärker als die zum Könige. Sie befand sich in seltsamerDoppelstellung zwischen dem Verpfänder und Pfandherrn;symbolisch verleiht ein späteres Schöffensiegel von Dürendiesem Verhältniss Ausdruck, indem es links den Adlerdes römischen Reiches, rechts den jülichschen Löwen auf-weist.