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Verwaltungsbeamter und zugleich als Richter vor. Der Ver-walter der königl. Burg war gleichzeitig Verwalter der gan-zen Stadt, welche sich um die Burg herum oder richtigerneben der Burg anzusiedeln begann. In späterer Zeit,wo die Stadtbevölkerung zur Macht gelangte, trat diesemobersten Beamten der Landesverwaltung und dem beiHäufung der Geschäfte ihm später koordinirten zweitenBeamten für die Rechtssprechung eine Art städtischerSelbstverwaltung, ein städtischer Magistrat zur Seite, derein städtisches Oberhaupt neben, aber vorläufig abhängigvom staatlichen Beamten wählte. Die Entwicklung ergabsich im Allgemeinen wie folgt:
Zu den unfreien Elementen der hofhörigen Handwer-ker, die übi'igens allmählich das Recht erlangten, öffentlichund auch für Andere als ihren Herrn ihr Handwerk zubetreiben, gesellten sich bald andere, welche in keinerpersönlichen Verbindung mit dem Königshof standen. Eswaren dies theils Kaufleute, theils freie Grundbesitzer.Der grosse Tross, welcher zusammen strömte und Obdachsuchte, wenn der König sein Heer und die Gewaltigenseines Reiches nach seinem Palast entbot, musste von selbsteine Menge von Handelsleuten nach sich locken. Auf demfreien Platz vor der Pfalz und der zugehörigen Kirche er-hoben sich rasch die Buden derselben, angefüllt mit denverschiedenartigen Erzeugnissen der damaligen Industrie.Es konnte nicht ausbleiben, dass aus diesen beständig an-und abströmenden Massen sich allmählich ein Niederschlag-fester Ansiedler bildete. So traten allmählich neben diehörigen Handwerker freie Gewerbetreibende und Grund-besitzer, woraus sich schliesslich der mittelalterliche Ge-werbestand und die Zunftverfassung entwickelt haben.Allmählich schwanden die strengen Formen der Hörigkeitund machten einer milderen Auffassung des Rechtsverhält-nisses den Herren gegenüber Platz. Gleichzeitig ändertesich auch das Verhältniss der Handwerker zu dem Grundund Boden, auf dem sie sassen. Der Handwerker erhielteinen Streifen Land von seinem Herrn in Erbpacht, wäh-rend sonst alles Grundeigenthum in den Städten aus-