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lese nun die vortreffliche Schilderung von Perren in der SchweizerZeitschrift für Pharmacie und in der Hagerschen Centralhallevon 1870 Seite 224 und man erhält einen Begriff von der Jäm-merlichkeit der Pariser Pharmaceuten. Betrachtet der solideDeutsche Apotheker solches Treiben, wie Perren es schildert, soerscheint es ihm kaum glaublich, dass so etwas möglich! keinWunder, wenn dergleichen Leute, die doch nach dem Verlangender Staatsregierung zu den gebildeten gehören sollten, den Standin Missachtung bringen. In dem soliden England finden wir die|>harmaceutischen Verhältnisse nicht viel besser, das sind diebrächte der Geioerbefreihe.it für die Pharmacie! In Frankreichist fast jeder Apotheker Specialist für dieses oder jenes Geheim-oder Patentmittel, manchem glückt es, Reichthümer durch die-selben zu erringen, viele gehen auch ganz zu Grunde, indem sieihr ganzes Vermögen der Reclame opfern.
Der Geheim- und Patentmittelschwindel ist für die Medicinund Pharmacie ein tiefliegender Krebsschaden, den auszurottenes noch manchen Kampf kosten wird. Obgleich die Industrieblättervon Hager und Jacob.sen, sowie Wittsteins, Halms, Dr. Richtersund andere Werke über Geheimmittelwesen nach Kräften geistigdagegen ankämpfen, so ist doch der Schaden zu tief eingerissenund kann nur eine radicale Heilung durch eine gründliche Re-form des Medicinalwesens in Frankreich, England und Italien hel-fen; vielleicht wird auch hier der Deutsche Krieg in Frankreichsegensreiche Folgen haben, wenn die Herren Franzosen nach demKriegs- und Republikenschwindel wieder zur Besinnung kommen,Feuer, Eisen und Blei haben sich ja oft als vorzügliche Heil-mittel bewährt.
Schon längere Zeit hindurch füllten Geheimmittelannoncenmit grossartigen i. Th. erlogenen, ■/,. Tli. von käuflichen Aerztenund Chemikern versehenen Attesten die Spalten der Zeitungen,so dass es selbst Staaten mit besser geordnetem Medicinalwesenwie Preussen und Russland kaum gelang, die stark und höchstschädlich wirkenden Mittel entfernt zu halten. Als einige Jahre späterdie Apotheker die l'renssische Regierung baten, diesem Schwindel— der den Leichtgläubigen, wenn auch gerade nicht um das Leben,so doch um Gesundheit und Geld betrog — Einhalt zuthun, erhieltensie die Antwort: das sei gegen die Freiheit des Gewerbes! DerVerschleiss dieser Mittel, gegen den die bessere Klasse der Apo-theker sich sträubte, nahm nun den Weg in Buch- und Droguen-handlungen oder Schnapsläden.
Der Apotheker wird genau controlirt, dass er nicht einenCopeken oder Pfennig zu viel für die Arznei nimmt, dass er keineselbst componirten Arzneien dem Publico verabreicht; den Bäckerund Fleischer straft man, wenn er schlechte Waaren giebt, oder dievorgeschriebene Taxe überschreitet, das Gericht straft den Betrüger,wenn der Betrug bewiesen werden kann, die Geheimmittelschwindlerlässt man mit der Entschuldigung laufen, dass sie bestrafen, hiesse:gegen die Freiheit des Gewerbes auftreten! freilich ein Jurist und ein