dann wird man mit Recht mißtrauisch gegen eigene Schrift-steller - Eitelkeit; so lange es aber nur ein verkappterHuber oder Friedrich Schulz bleibt, so lange besteht derGrundsatz:
Die Literatur-Zeitung kann nur Autorität haben,in so fern sie als ein Gesetzbuch Ves Geschmacks betrach-tet wird. Giebt es aber wohl ein Gesetzbuch, das sichalle Augenblicke widerspricht? und wo man sich damit ent-schuldigen darf: „der Manu, der da§ Gesetz rssro.„machte, konnte keine Notiz von dem Verfasser des Ge-„setzes 216. nehmen."
So, zum Beyspiel', hat sich die L. Z. mehrmalsspöttelnd, und nicht selten auch mit hämischen Seitenbli-cken auf den sittlichen Charakter des Verfassers, gegen diegefallenen Mädchen in einigen meiner Schauspiele erklärt,und mir die tolerante Schilderung dieser unglücklichen Ge-schöpfe als Sittcnverdcrbniß vorgerückt. Billig sollteman daher von den gestrengen Herren Moralisten erwar,ten, daß sie eine ähnliche Sprache führen würden, so oftihnen etwas ähnliches aufstößt.
Nun höre man aber, wie sie in der Recension überdas Vermächtnis an Helenen von ihrem Vater, nebfteiner Vorrede von Rnigge, sich unerwartet menschen-freundlich äußern: „Ein eignes Kapitel," sagen sie, „hat„er der Toleranz gegen gefallene Mädchen gewidmet, wel>„ches strengen Sittenrichterinnca schon darum zu empfeh-len ist, weil sie den schlüpfrigen Weg, auf welchem man,,zum Falle gelangt, daraus kennen lernen können."
Ohne