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4 (1903) 1085 bis 1096
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Excurs IV.

in seiner Schrift auch den Nr. 5—8, sowie dir. 13 ganz nahe verwandt zurSeitens; die Erwähnung von ckuces in der Aufzählung der Amtspersonen kannerst aus Fseinrich's III. St. 2404 (Nr. 19), von 1051, genommen sein.

8t. °2808 (Nr. 21) führte ein erstes Mal Benno's Angelegenheit zuHeinrich's IV. Entscheidung vor"); die urkundliche Ausfertigung geschah am30. Dccembcr 1077^). Innerhalb der weit ausgesponnenen Narratio dieser echtenUrkunde Heinrich's IV. ist in dem zweiten Theil — von den Worten: Lxiseopivero oeriptis leotm ao intsllsetio an — der Inhalt der Fälschung Nr. 7 ent-nommen: es ist da von den Urkunden, die Benno dem König vorgelegt habe, dieRede, und enthalten ist darin die Erwähnung der Gründung des BisthnmsOsnabrück durch Karl den Großen, aber darüber hinaus noch die erst jetzteintrctcnde Nennung der Heiligen Crispinus und Crispinianus als der Kirchen-patrone, Dinge, die seither in der Geschichte des Bisthums Osnabrück sestgc-wachsen sind^); bemerkenswcrth ist innerhalb dieses Tcxtstückes die von 8t. 2808zu Nr. 7 gemachte Einschiebung bei Erwähnung der ilsoimus: eunotorum intra,termioos eiuscksm spiseoputus äogemtium. Im weiteren Zusammenhang derNarratio steht noch, Benno habe gegen das von Korvci producirte scriptumdes junior Ouclsvicus eine carta des gleichen Königs vorgezeigt, in grm icismI-uäevieus.... saruoclem äoeimarum lraäitionilius guieguam clerogusse, ntablmtib seriptu relerunt, cksnsgovit"), und weiter Urkunden pturimorum ante-cessorum nv8trorum regum ot impsrutoruw, sciiicet ^ruoiü (istr. 7, resp.Nr. 5 und Nr. 6) üliigue oiu8 l.uäsviei, Usinrioi primi, trium Ottonum(Nr. 11 von Otto I.), von denen die Urkunden Lndwig's des Kindes, Hein-rich's I., Otto's III. verloren sind. Bei einer Urkunde des junior Imäsrvious,die Abt Wernher vorlegte, von der aber St. 2808 sagt: seripto guoä attulit( 80 . abdao) uutla ro-;Lli auctoritats couürmato, und: abbato ot abbs.ti88Uprster Iroo ooiuni, guoct ii>i viclebatur tiotieium, aliguict, guo inniti posssut,nou badontibuZ ist — mit Brand:, 145 — wohl an die schon im 9. Jahr-hundert gemachte Korveier Fälschung — zum 22. Mai 853 (OsnabrückerUrknndenbnch, I, 21—23, Böhmer-Mühlbacher, Die Regesten des Kaiserreichesunter den Karolingern 751—918, I, 537—538) — zu denken. Der Anfang der

13) Vergl. auch in der Abhandlung von Ottenthal's, Bemerkungen zu den Urkundender sächsischen Kaiser für Osnabrück, im Ergänzungsband VI. zu Mitthcilungen des Insti-tutes für österreichische Geschichtsforschung, 32 ff., wo die vier arnolfischen Fälschungen undaußerdem eben Nr. 11 und Nr. 13 auf eine und dieselbe Hand zurückgeführt sind, sowieschon früher dessen Ausführungen gegen Diekamp, in den Mittheilungen, III, 638—640.

14) 8t. 2808 sagt ausdrücklich: tickoNs nosts^OZnobrn^L^is^SpiLoopris soennäns

oloriois ne laiois prosentikns ntrinsquo partis 3orixts. oxlsoopns ot sui ackvorsarü ininoäluni protorodant. Vergl. über diese Versammlung zu Worms Vd. III, S. 68 u. 69.

15) Im Datum, besten Jncarnationsjahr nicht mehr voll erkennbar ist, besten übrige

Theile nicht zusammcnstimmen (vergl. Brandt, 140, n. 45), steht einzig III. Lai. lan. fest.Aber nach Bd. III, S. 73 n. 110 , läßt sich das hier mit Uuckiopono nicht zusammen-

bringen, falls man der Versicherung des Annalisten von 1075 an, über Heinrich's IV. nurganz kurzen Weihnachtsaufenthalt 1077, Glauben schenken will. Zu 1076 ist jegliche An-setzung des Tages ausgeschlossen, ebenso zu den nächstfolgenden Jahren. So bleibt nur1077 als Jahr übrig, und so muß man der scheinbar so bestimmten Angabe des Annalisten:kiäuo tantnnr Unrecht geben, was insoweit nicht so schwer fällt, da ja dieser Geschicht-schreiber stets geflissentlich solche hohe Festfeiern des Königs als unwürdig und mangelhaftbegangen hinzustellen liebte.

16) Gegen G. Hüffcr, der 1898, Korveier Studien, Quellenkritische Untersuchungen zurKarolingergeschichte, 183 ff., die unter Ludwig dem Frommen geschehene Gründung desBisthums Osnabrück wieder zu 775, resp. zu 785, rüaen wollte — Jostes, Sonderausgabeder Einleitung zu den Lichtdrucken der Urkunden, 8 ff., schloß sich Hüffer an —, richtet sichBrandt, 157—165 („Die Gründung des Bisthnms Osnabrück"), der die Unglaubwürdigkeitdes zu Grunde liegenden angeblichen Briefes des Bischofs Egilbert von Osnabrück — vergl.auch Scheffer-Boichorst's Abhandlung im Ergänzungsband IV. der in n. 13 citirten Mit-theilunaen, 83 ff. — neuerdings darthat. Vergl. auch Abel-Simson, Karl der Große, I,2. Aust'., 181 ff., 352, Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands, II. 2. Ausl., 675, r>. 6.

17) Brandt schließt, 141 (wozu 131), hieraus, daß diese in 8t. 2808 erwähnte Urkundedes zrinior Uucko^vious — des ersten ostfränkischen Königs — nicht Nr. 4, die uns erhalteneauf den Namen Ludwig's gehende Fälschung, sein kann, da in dieser Bestätigung die Ein-schränkung hinsichtlich der Zehnten: oxooptis civoiniis ckoiuiuioaliurn monaoNLs ot sunotl-rnonialidns r>ort1nsntiunr, ynoä no8 kora^vsroü vooainus steht. Die von 8t. 2808 er-wähnte Bestätigung Ludwig's muß also durch die jetzt vorliegende Nr. 4 ersetzt sein.