1093
Kaiser Heinrich IV. und sein Papst Clemens III. begannendas Jahr in fortgesetzten gemeinsamen Anstrengungen gegen dieStellung der Gräfin Mathilde*), die infolge der seit dem letztenHerbst erzwungenen Vortheile unleugbar wieder im Steigen be-griffen war. Freilich ist der Kaiser erst nach der Osterzeit genannt.Da weilte er am 25. April und wieder am 12. Mai zu Pavia.Patriarch Udalrich von Aquileja war inzwischen aus Schwabenzurückgekehrt und befand sich an der Seite Heinrich's I V., das ersteMal als Rathgeber, in den drei anderen Rechtshandlungen alsEmpfänger von Schenkungen und von Rechtsertheilungen, wobei er zu-gleich als Blutsverwandter durch den Kaiser bezeichnet wurde. Amgleichen Tage gab ihm dieser für seine Abtei St. Gallen ein Gut ander schwäbischen Donau, von dem er erwähnte, es sei ihm aus derSchenkung des Besitzes des Herzogs Heinrich von Kärnten, desBruders des Patriarchen, zugekommen, und erstattete der Kirchevon Aquileja die Mark Krain zurück, die er selbst schon 1077 demPatriarchen Sigehard zugetheilt, dann aber, wie er eingesteht, inFolge übler Nathschläge, Aquileja wieder entzogen und ander-weitig — eben an Udalrich's Bruder Heinrich — vergeben hatte;ebenso erhielt Udalrich das Recht, den Bischof von Pola frei zuwählen. Dabei anerkannte Heinrich IV. in ausdrücklichen Wortenden treuen Dienst des Empfängers dieser Gunstbezeugungen. Diefrühere Rechtshandlung aus dem April dagegen war für den Er-wählten von Asti, zum Besten seiner Kirche, in der Zuweisungder Burg Carassone, geschehen. Dann wurde noch der bischöflichenKirche von Pavia, deren Leiter, Bischof Wilhelm, treu bei Hein-rich IV. aushielt, die ansehnliche Reichsabtei Breme, mit zahl-reichen weiteren Besitzungen, geschenkt. Zu dieser Zeit waren aller-dings Herzog Friedrich von Schwaben, sowie dessen Bruder Konrad,
*) Bernold, 6bron., fährt nach der ob. S. 379 in n. 17 eingerücktenStelle über Clemens III. fort: lluibertus .. . guioquiä xotnit oum ipso (so.Ilvinrieo) contra «Inosin IVsItonoin et eins uxorein Natbililam, sanoti?stri üliain, inaolunabatnr (88. V, 455).