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zur Erwähnung, in deren Leitung Otbert störend eingriff. InFlorenne nämlich und in St. Görard waren ebenfalls durch ihnin unordentlicher Weise Giselbert und Guarmund in die Leitungeingeschoben worden, und der Dichter ergreift da die Gelegenheit,die Schutzheiligen aller dieser geschädigten Gotteshäuser, Johannesden Täufer, den Apostel Petrus, die Heiligen Trudo und Hubertus,als Klageführer eintreten zu lassen").
Daß die Dichtung nicht zum Abschlüsse gedieh, hing vielleichtmit dem für den Dichter erwünschten Umstande zusammen, daß dervon ihm beklagte Uebelstand durch die Zurückftthrung des AbtesBerengar in sein Kloster, am 9. August, Abhülfe fand").
Bischof Otbert war durch eine für das Bisthum verderblicheFehde, die zwischen ihm und dem Grafen Heinrich von Löwen aus-gebrochen war, dem Gedanken einer Aussöhnung nach anderer Seitehin näher gebracht. Zur Beilegung des gefährlichen Gegensatzestrat in Lüttich eine Versammlung der Fürsten zusammen, wobeiHerzog Gottfried von Niederlothringen in einer beißend spöttischenBemerkung Otbert den Hinweis auf die Möglichkeit, aus seinerNothlage sich zu befreien, gegeben haben soll. Als nämlich derBischof sich beklagte, Graf Heinrich bekümmere sich nicht um dieExcommnnication, die er über ihn verhängt habe, bemerkte ihmGottfried lachend, Graf Heinrich habe ihm gesagt, er werde dieseVerfügung des Bannes erst beachten, wenn der vertriebene AbtTheoderich von St. Hubert ihn bestätigt haben würde, so daß erdann sich von diesem die Lösung zu erbitten hätte. Otbert geriethhierüber zuerst in Zorn, ließ sich dann aber bestimmen, einen Tagzur Verhandlung in der Sache Abt Theoderich's festzusetzen. Da abersoll Otbert mit des gleichen Gottfried Brihülfe diesen schon ganzbestimmt anberaumten Tag Hintertrieben haben, wobei durch denHerzog sogar mit geschickten auf den Bischof wirkenden Worteneine Verdoppelung der zuerst für diesen Dienst versprochenen Geld-summe erpreßt worden sei. Doch redete nun der aus St. Lau-
°') In Gedicht XII sind die Schicksale von Florenne und St. Gsrard(kronium) in die Klagen der Patrone, Johannes des Täufers und des Petrus(v. 15 u. 16: 6um tun npurwa moäo vsnckickit me venckitor ills, v. 29—32: Mivicke8 iltum Lronil latruuam, gui äomus olavos guia nou babsbal, prssulispalo 8iki Claims, aubtus llmina tbckit — Lbron. 8. Hubert! ^.nckaAiu., c. 70:guml abkatism VIoiux'ussm Kiolsberto Ilrmtviiciisi praopovito et Lronienoemcuickam Kuiremunclo samt: .lacobi monaebo taxato publice prstio venäi-ckiouet, 8C. Otbert, 88. VIII, 602), die von St. Trond in die Klagen des heiligenTrudo (v. 34: cks 8uo mon8tro, nämlich Liupo), die von St. Hubert in die ganzbesonders einläßliche Klagerede des heiligen Hubert (v. 41 fss eingekleidct, derArt, daß eben dieser Heilige — venaranäus evo — schließlich alle schon vorhergebrachten Schäden in der Diöcese Lüttich nochmals zusammenfaßt 1639—641).
") Tümmler wetst, I. e., 176 u. 177, darauf hin, daß, wie die Aus-treibung der Mönche aus dem St. Laurentius-Kloster, am 21. März, den An-stoß zur Dichtung des Opusculum gegeben hatte, die Rückkehr des rechtmäßigenAbtes, am 9. August, der Stimmung, aus der die Klage entstanden war, einEnde setzte.