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4 (1903) 1085 bis 1096
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Papst Urban's II. Synode von Piacenza.

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wurde nachher vom Papste an Thiemo, Udalrich und Gebeharddas Recht eingeräumt, in Mailand dem schon früher erwählten,aber durch den Empfang des Hirtenstabes aus König Konrad'sHand mißfällig gewordenen Erzbischof Arnolf die gültige Weihe zuertheilen ").

Die Entscheidungen der Synode von Piacenza, die sich aufdie Behandlung der von fchismatischen Bischöfen gewählten Priesterbezogen, waren höchst geschickt berechnet, um einen Zwiespalt indie Anhängerschaft Heinrich's IV. hineinzubringen, Bischöfe vonder Seite des Kaisers zu Papst Urban II. hinüberzuführen. ImWesentlichen fanden die Vorschläge, die Bernold nach der Auf-forderung seines Bischofs, zur Vorbereitung auf die Synode, inseiner Schrift über Vermeidung von Reordinationen, niedergelegthatte, Zustimmung. So wurde denn zwischen Simonisten, die alsKetzer anzusehen seien, und Schismatikern, den vom Kaiser ohneSimonie investirten Bischöfen, unterschieden. Die Weihen derSimonisten allerdings — und auch diese nicht ganz unbedingt —wurden verworfen, diejenigen der Schismatiker aber anerkannt.Solche Abweichung von der früheren unterschiedslosen Strengewar äußerst klug erwogen und mußte den Uebertritt von Clemens III.zu Urban II. erleichtern").

Ein derartiges Entgegenkommen war um so mehr als richtiggewählte Maßregel zu beurtheilen, da gerade in dieser Zeit eines-theils im scheinbar so fest gefügten Gebäude der päpstlichen Bundes-genossenschaft ein Riß geschah, und da anderentheils Heinrich IV.neuerdings sich zu regen begann.

Die Gräfin Mathilde war möglicherweise noch nach Piacenzadurch ihren Gemahl Welf begleitet worden"); aber schon ganzkurz nach dem Schluß der Synode muß zwischen dem Paare eine

") Bernold laßt ex eoneessious äocani papas diese Weihe des cliu gni-äsm eleetiw sst nonäum eousseratus geschehen (463). Vergl. ob. S. 398.

*o) Hauck, Die Kirche Deutschlands unter den sächsischen und fränkischenKaisern. 871, hebt die Tragweite dieser Beschlüsse, daß durch dieselben dertlcbergang kaiserlich gesinnter Bischöfe in das päpstliche Lager außerordentlicherleichtert worden sei, sehr nachdrücklich hervor. Es stehen sich Artikel 2, derdie Simonisten gänzlich verwirft, mit Artikel 8 und 9, wo die oräinationss. . . a tVibsrto llsrssiarcbs. ... st ... a ostsris llsrssiarebis . . . kaotasals ungültig erklärt, alle hier inbegriffenen Persönlichkeiten als Häretiker hin-gestellt werden, auf der einen Seite, und Artikel 10 und 11, wo von den spi-scopi ... in lloe soisinats a Romans, aeselesis. ssparati, von den seismstieidie Rede ist, anderntheils bestimmt gegenüber. Wegen der durch Bernold fürGebehard auf die Synode hin ausgearberteten Denkschrift vergl. ob. S. 434—486.

Overmann, Gräfin Mathilde von Tuscien, 160 u. 161, stellt als wahr-scheinlich hin, daß Welf auch noch der Synode beiwohnte, da beide Gatten nochim April — für die Leute von Piadena (Overmann's RsZ. 49) — gemeinsamurkunden. Gieseürecht, III, 676, sagt also nicht richtig, daß sich Welf „schonvor der Zeit der Synode von Piacenza" von der Gräfin getrennt habe, was erWohl daraus schloß, daß Bernold (vergl. n. 18) von der Sache schon gleich imBeginn des Jahresberichtes von 1095 spricht.