Tod B- Werner's von Merseburg; getheilte Parteinahme dersächs. Bischöfe. 415
der Fall"). Wenigstens für Halberstadt war ja in Herrand aller-dings ein Anhänger Urban's II. aufgestellt; freilich hatte er zurZeit flüchtig den Platz räumen und diesen Friedrich, seinem Gegner,zugestehen müssen: er war jetzt wohl schon in Italien, wo ihn PapstUrban II. dann am Eingänge des folgenden Jahres in Romweihte"). Ebenso dürfen Erzbischof Hartwig von Magdeburg undBischof Hartwig von Verden, da ihnen der Papst eben von dieserWeihehandlung an Herrand nachher die Anzeige machte, in gewisserHinsicht trotz seines vorher eingetretenen Anschlusses an den Kaiseri auch der erste, als zum Anhänge Urban's II. zählend gerechnet! werden; daß der von Paderborn flüchtige Bischof Heinrich von! Assel in Magdeburg Zuflucht fand, ist unfraglich auch ein Beweishiefür"). In Osnabrück dagegen war eben jetzt in diesem Jahre, in dem bisherigen Propste Wido, dem Verfasser der 1084 für dieV Sache Heinrich's I V. geschriebenen sachkundigen und eindringlichen1 Vertheidigung, jedenfalls ein ganz kaiserlich gesinnter Bischof er-! wählt worden").
") Hiezu ist besonders Sieber, Haltung Sachsens gegenüber Heinrich IV.von 1083—1106, 48 ff., zu vergleichen, wo unter den höheren Geistlichen solche,die mit Heinrich IV. auch jetzt noch nicht Frieden schließen wollten, solche, dieHeinrich IV. politischen und Urban II. kirchlichen Gehorsam leisteten, undsolche, die dem Kaiser und Clemens III. anhingen, aber um den letzteren sichherzlich wenig kümmerten, unterschieden werden.
") Daß der 1090 gewählte Thietmar wenigstens am Anfang des Jahres1094 schon nicht mehr am Leben war — vergl. dasts, spi8eoporum Dalbsr-staclens. i 8upsrpv8iti (se. Thietmar und Friedrich: vergl. ob. S. 295), nsnltsrius matrsm suain Ilg.lbsr8tactsn8sm scelsaiam csca. ambitions vsxa-rsut, talsm ünem ämpousnts Domino sunt oortiti. Damno snim Dsrranäorevsrtsuts a äomno papa (diese Angabe ist also nicht richtig: Thietmar mußschon zur Zeit der Anwesenheit Herrand's in Italien nicht mehr am Lebengewesen sein), Düitinarus oeoulto Dsi juüitio os.8u a graäu guollam eor-rnen8, contractu corpore sxpiravit (88. XXIII, 101) —, geht aus ll. 5505,5506 und 5507 hervor, wo Urban II. am 6. Februar 1094 (vergl. dort inn. 8) nur noch von einem einzigen Usurpator des Stuhles von Halberstadtredet, und zwar an allen drei Orten fast gleichlautend: IIlum ninuruin, gutso in Ilalbsrbtatsnssm scclsmam pv8t oanovicam lluiu8 (sc. Herrand's)slsctionsm pras8umptuo8s ao irrsvsrsntsr ingö88it, uo8 cum pro psrsonasinntilitats tum 1p8iu8 eee1s8ias useö88itats ab u8urpations inäsbita perpraesentis äsorsti paeinam 8saus8tramu8, so daß also eben nur noch Friedrichm Betracht fiel.
") Vergl. die Zusendung von 1- 5505 an den Erzbischof Hartwig undan Bischof Hartwig von Verden. Von Heinrich von Assel sagen die DsstaLroüiopmcoporum LIaZäsburZöu8., e. 23: actiit mstroxolim NaZäsburZsn-8km, in cuiu8 turribu8 pax st vsrita,8 st eoneorllia prs aliis 8ömpsr in-üabitans psrmangit abunctantiua, ibigus apuck prskatum arellispiacopum(sc. Hartwig) st t'ratrs8 vslull unua sx 1I1i8 st uuitatsin 8sctatu8, cumiIÜ8 K8t cliu eommoratu8 (88. XIV, 407). Sieber stellt, 1- c., 50—52, Hart-wig's eigenthümliche Zwischenstellung, zum Thcil gegen Giesebrecht, in dasrichtige Licht; nach 1090 erscheint Hartwig mit dem Hofe Heinrich's IV. nichtmehr in Berührung.
") Für Osnabrück ist an Nachrichten seit Benno's II. Tode vorhanden,daß Abt Markward von Korvei, der nach dem 6atalogu8 addatuin st tratrumLorbsisimium bis 1107, zu seinem Todesjahr, prskuit anlli8 26, also 1081