Druckschrift 
4 (1903) 1085 bis 1096
Entstehung
Seite
272
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einmalige Ehe mit einer Jungfrau zugelassen, und wer schon Sub-diakon ist und sich von seiner Frau nicht trennen will, muß vonseinem kirchlichen Amte entfernt werden. Andere Verfügungenbezogen sich auf Einschärfung von Maßregeln der Zucht, auf ßasVerbot des Tragens auffälliger Kleidung für die Geistlichen, aufdie Bekämpfung der einreißenden Unsitte, daß Geistliche sich, ohnebischöfliche Ermächtigung, in der Schlössern der Großen aufhalten;die Altersjahre für den Zutritt zu den verschiedenen geistlichenGraden werden festgestellt; auch den Vorstehern der Klöster werdenSchranken gesetzt, daß kein Laie seinen Zehnten oder eine Kirche,überhaupt nichts, worauf die Kirche ein Anrecht hat, ohne päpst-liche und bischöfliche Erlaubniß an ein Kloster oder Kanonikat ver-gebe, daß kein Abt von den in das Kloster Eintreteuden etwas ver-lange. Im Ganzen sind sechszehn Ordnungen aufgezählt ^°). Aberganz besonders wichtig war für Urban II., daß hier auch mit demBeherrscher des Normannenreiches die Beziehungen für Rom neugeknüpft wurden. Der durch die Anerkennung von Seite seinesStiefbruders Boemund in seiner Stellung gesicherte Sohn HerzogRobert's, Herzog Roger, dessen Mutter Sigelgaita, Robert's Wittwe,schon im April gestorben war, hatte sich mit allen Grafen ausApulien, Calabrien und seinen anderen Gebieten eingestellt undleistete hier dem Papste als seinem Lehnsherrn den Eid, ihm undseinem rechtmäßigen Nachfolger die Treue zu bewahren, und dafürempfing er mit der Fahne das früher dem Vater zugetheilte Landunter Bestätigung der herzoglichen Gewalt. Dabei wurde auch dieBeschwörung des Gottesfriedens in Aussicht genommen^).

Auch noch über die Synode hinaus blieb Urban II. im nor-mannischen Gebiete. Ueber Venosa begab er sich nach Bari, wo erfür die Kirche, die den 1087 unter dem allgemeinen Aufsehen allerWelt hier niedergelegtcn Gebeinen des heiligen Nikolaus, Bischofs

Die Acten stehen bei Mansi, 8acrorum conciliorum nova st awpliss.colteetio, XX, 721—725 (zu der Vertheilung über die Tage der Versammlungbergt, auch in den ob. S. 201 in n. 12 citirten Papstbricfen, Neues Archiv, V,366). Ohne Zweifel hat Bernold die gleiche Versammlung im Auge: Domnuspapa Drdanus generalem sxnoäum 115 spiscoporum (Ucberschätzung) eollsgit,et aeclesiastica statuta suorum praeäseessorum apostolica auetoritats Lrmavit(449 u. 450). Als italienische Nachricht füllt Lupus Protospatarius in Betracht:lacta est sxnoclus omnium ^.puliensium, Laladrorum ao Druxivrum spiscopo-rnw in civitats Naltias, ulii atkuit stiam äux Dogerius et univsrsi comitss^puliae et Oaladrias aliaruingus provineiarum. (jua statutuw est, ut sanctatreuva Dei tsosretnr ad omnidus sidi subjsctis (nachher a. 1091: furata esttreuva Del a dlormannis) (88. V, 62).

°') Romoalcli II. arcdiepiscopi 8alernitani Xvnal. berichten: Xnno Domini1090 <d. h. 1089, so daß also das gleich danach mit dloäsm anno eingeleiteteEreigniß, des Todes der Sigelgaita, auch in dieses Jahr gehört) .. . wsnss8eptemdris Ilrbanus papa sinoclum in civitats dlslüa cslsbravit, in guaDogerius «lux liggius domo eius eüectus, xromittens ss furefuranclo Lclemservaturum liomans ecclesie et eitlem pape eiusgus successoribus canooiceintrantidus, accepit per vexillum ab so terram cum äucatus donore (88. XIX,412). Vergl. auch in den in n. 56 citirten Papstbriefen, l. c., wo aber derangekündigte suramsnti tsnor fehlt.