Heinr. IV. Schenk, an Speier u. Aufbr. geg. Sachsen; Fürstengericht üb. Ekbert. HZ
daß der Kaiser bei diesen Erweisungen seiner Gunst an die geweihteGrabstätte seiner Ahnen von einer ähnlichen Erwägung ausging,wie das am 14. October 1080 vor der Schlacht mit dem Gegen-könige Rudolf der Fall gewesen war^).
Schon auf den 13. Januar hatte nämlich Heinrich IV. zumZuge nach Sachsen sein Heer aufgeboten °>), und für die Züchtigungdes Stammes, der ihn im Herbste des abgelausenen Jahres aber-mals zu entweichen genöthigt hatte, wollte er den Schutz der heiligenJungfrau, der die Domkirche zu Speier gewidmet war, gewinnen.Freilich verzögerte sich jetzt der Aufbruch über diesen angesetztenTag hinaus. Erst am 27. vermochte das Heer, zu dessen Bildungwohl noch weitere ähnliche Gunsterweisungen an geistliche Fürstenmitgewirkt haben, wie sie hier für Hildesheim und Speier bezeugterscheinen, sich in Bewegung zu setzen; von verschiedenen Seitenwird bezeugt, daß es sehr ansehnlich, von allen Seiten aus den demKaiser zu Gebote stehenden Landschaften zusammengezogen ge-wesen sei").
Aus dem Einmärsche gegen Sachsen tritt ganz besonders dasam 7. Februar zu Wechmar, einem Orte in Thüringen, drei Meilenvor Erfurt, ganz nahe westlich von der Feste Gleichen, angesichtsdes durch Heinrich IV. geführten Heeres, über den MarkgrafenEkbert abgehaltene Gericht hervor, wegen dessen hochverräterischenVerhaltens im abgelaufenen Jahre, das auch jetzt fortdauerte. Diedarüber aufgestellte Urkunde, die eine besondere Verfügung zuGunsten des Bischofs Konrad von Utrecht in sich schließt, zählt,gleichsam in öffentlicher Verkündigung, die schweren Verschuldungendes abtrünnigen Fürsten auf, wie er schon als Knabe mit seinensächsischen Stammesgenossen gegen Heinrich IV. sich empört, wie ernach ertheilter Verzeihung, wobei ihm das Seinige zurückgestellt.Anderes hinzugethan wurde, wieder die Treue schändlich gebrochenund nicht nur die Ehre, sondern sogar das Leben des Kaisers an-zugreifen gewagt habe, dadurch daß er die mit diesem versöhntenSachsen und Thüringer neu aufwiegelte und unter Erhebung derFahne des Aufruhrs von ihm loszureißen suchte. Wegen dieserSchuld — so heißt es in dem Urtheile — haben nun seine Stammes-genoffen, sowohl Sachsen als Thüringer, mit den übrigen Fürsten
») Bcrgl. Bd. III, S. 335 u. 336. Ohne Zweifel Hütte der DictatorAdalbero 0 den Text dieser Urkunden ganz anders zu beleben verstanden.
Bergl. ob. S. 58.
*°) Die genaue Zeit des Aufbruches nennt Bernold, 6üron.: Ilsinrienscontra 8axones exvreitum 6. Lai. Lebr. promovit (88. V, 444), währendilnnal. tlnZust. allgemeiner sagen: Imperator po8t nativitatsm Domini oopiosaoxereitus multituäine eolleeta iterum 8axoniam invaäit (88. III, 131). Diein n. 1 citirten Reichsannalen fahren fort: imperator . . . onm exoreitu, gusmulläoeungns ex gibt subciitis prvvineiis oongregarat, in 8axoniam intravit,eumgus illuo perveniWet, woran sich gleich die unvollständig erhaltene Stelleüber Engelbert (vergl. n. 14) anschließt. Heinrich IV. selbst sagt in 8t. 2893:veloeiter eolleeto exsroitn oopioso 8axoniam intrsturi.
Msyerv. Knonau, Jahrb. d. dtsch. R. unter Heinrich IV. u. V. Bd. IV. 8