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Die Düsseldorfer Maler-Schule in den Jahren 1834, 1835 und 1836
Entstehung
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letznngen für alle die enthält, über welche sie sichäußert, Rechtsverletzungen, welche nicht so leicht,vicllcicbt gar nicht wieder gut gemacht werden kön-nen. Die ins Publikum gebrachte Kritik muß in derRegel allen denen eine Wahrheit sein, die nicht auseigener Anschauung ein selbstständiges Urtheil sichschaffen können, und auch denen, welche selbst imAngesichte der Kunstgegcnstande wegen mangelnderBildung einer Bcnrtheilung nicht fähig sind. DerKritiker weiß es und muß cs wissen, daß seine Sun- !de, die Sünde von Millionen ist.' j

Wenn nun, wie das leider oft geschehen ist, ein sbloßer Wortmensch auftritt, so hat dies glücklicherWeise keine weiteren Folgen, als daß der Verständige >

darüber die Achsel znckt, der gewöhnliche Mensch !

schimpft, der gelobte, seiner Stellung sich bewußte ^Künstler des LobeS sich schämt. Rur für wenigepflegt ein solches Urtheil verletzend zn sein, für die,welche darin ein Argument für ihren Eigendünkel fin-den (der Verlust, welchen die Kunst an solchen be-schrankten Geistern leidet, ist in der Regel nicht zubedauern); und für die, welche bei der täglichenBcsorguiß für ihr Auskommen gedrückt sind, undnun, getadelt, ihre Besorgniß vermehrt und den Geistnoch mehr niedergedrückt finden (wem wird hiernicht Mitleid erregt!). Ein solcher Wortschwall fin-det in der Regel keine Widerlegung. Diejenigen,welche der Gegcnsprache fähig sind, finden daSWcrthlose einer Berücksichtigung nicht würdig, dieGedrückten aber, zn deren Wiederbelebung eine Ab-fertigung nothwendig wäre, bleiben unberücksichtigt, 'sie müssen ihren Gram verzehre».