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I. Zweck des Vereins.
Art. 1. Der Zweck des Vereins ist: die Kunstzu befördern, — daher die Künstler und Kunstjüngerin ihren Bestrebungen aufzumuntcrn und zu unter-stützen, allgemeine Theilnahme für das Schöne an-zuregcn, und dahin zu wirken, daß die Kunst vor-zugsweise dem Schmucke des öffentlichen Lebens sichwidme, und so Gelegenheit erhalten, die würdigstenDenkmale ihreS Strcbcns der Zukunft zu überliefern.
Art. 2. Der Verein wird seinen Zweck dadurchzu erreichen suchen, daß er
Erstens: die vorzüglicheren Werke der Kunstschulezu Düsseldorf und derjenigen Künstler, welche ihreArbeiten zur Ausstellung, Prüfung und Wahl cinsen-den werden, ankaust; davon aber
1) diejenigen Kunstwerke, welche für den Privat-bcsitz, als eine willkommene anmuthigc Zierde,sich eignen, — unter seine Mitglieder ver-looset;
2) den Kunstwerken, welche — weniger oder nichtfür den Privatbesitz geeignet — im öffcntli-lichen Leben eine bedeutungsvollere Stelle fin-den möchten, eine öffentliche Bestimmunggicbt;
daß er
Zweitens: nach Verhältnis' seiner Mittel Bestel-lungen auf Kunstwerke für jede Art des Bedürfnissesim öffentlichen Leben crtheilt; auch die Her-stellung und Erhaltung älterer öffentlicher Kunst-denkmalc befördert und unterstützt.
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