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Die Düsseldorfer Maler-Schule in den Jahren 1834, 1835 und 1836
Entstehung
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II. Verfassung -es Vereins.

Art. 3. Düsseldorf, als Sitz der durch dieMunificcnz Sr. Majestät des Königs wiederher-gcstclltcn Kunst-Academic, ist der Mittelpunkt desVereins.

Art. 4. Der Verein ist als vom ersten Januar1829 zusammengetreten zu betrachten.

Art. 5. Der Verein bildet sich als ein freier durchdas Zusammentrcten aller Freunde der Kunst, welchesich zur Erreichung des gemeinsamen Zwecks zu einemjährlichen Geldbeiträge von mindestens fünf THa-ler» Preußisch Courant verpflichten.

Art. 6. Der jährliche Beitrag von fünf Thalernberechtigt zu Einer Actie.

Es steht jedem frei, sich mit so vielen Actien, alser will, zu bcthciligcn.

Art. 7. Die Theilnahme steht fortlaufend offen.

Die Thcilnehmenden verpflichten sich wenigstensfür die zwei ersten Jahre 1829 und 1830.

Demnächst wird das Ausscheiden ebenfalls jährlichfrei stehen.

Art. 8. Von dem Jahre 1830 an wird jährlicham ersten Mai die Liste geschlossen.

Wer nach dem ersten Mai 1830 beitritt, nimmterst vom Jahre 1831 an Theil, — und so ferner.

Art. 9. Jeder Thcilnchmcr erhält als Mitgliedeinen Schein über jede von ihm genommene Actie.

Nach den Nummern dieser Scheine wird demnächstdie Verloosung der für dieselben bestimmte Kunstwerkebewirkt.

Art. 10. Der Kaffen-Ucberschuß eines Jahreswird für das folgende mit verwendet.