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Die Düsseldorfer Maler-Schule in den Jahren 1834, 1835 und 1836
Entstehung
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nach Art. 19 des Statuts über die Frage, ob einerworbenes Kunstwerk in die Vcrloosung für denPrivatbesitz zu bringen, oder ob es einem öffentlichenZwecke zu widmen scy, entscheiden sollen.

Die Begründer haben sich nicht verhehlt, welcheSchwierigkeiten der Erfüllung ihres Wunsches in denWeg treten möchten. Auf der andern Seite crmuthigtcsic aber wieder ein unbefangener Blick auf die Ver-hältnisse beider Landschaften, und auf den Characterihrer Bewohner.

Nichts Gemeinsames ist dem Rheinländer, ist demWcstphalcn ein Fremdes; wer den Sinn unsererLandsleute kennt, weiß, daß sie sich wohl und hei-misch in,ihren Gauen fühlen, und daß sic des Rech-tes, stolz auf ihre Provinz zu sein, sich freudig be-dienen. Ein Jeder rechnet sich zum Ruhm und Heil,was der Provinz Rühmliches und Heilsames wider-fuhr, ein Jeder fühlt, daß er sein Hans ziere, wenner zur Zierde der Provinz etwas thut und gibt.Nie ist der Sinn für die Kunst hier erstorben, man-ches werthvollc Privatbesitzthum, manches würdigeBild in unfern Tomen hat ihn von Alters her regeerhalten; neuerdings ist uns durch die in unsererMitte erblühte Kunstschule wieder ein Pfand verliehenworden, daß das Schöne sein Reich unter uns nichtverlieren werde. Wer Wallraffs Museum, seit csdem Publikum geöffnet ist, wer die Düsseldorfer Kunst-ausstellungen besucht hat, weiß, daß alle Klassen,und Menschen von jedem Stande und Alter sich hierum die Werke der Kunst zu versammeln pflegen.

Sollten wir mit der Gesinnung unserer Landsleutenin Widerspruch gerathcn, wenn wir sagen: wir halten