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Otto von Freising : sein Charakter, seine Weltanschauung, sein Verhältniß zu seiner Zeit und seinen Zeitgenossen als ihr Geschichtsschreiber ; aus ihm selber dargestellt ; eine von der philosophischen Facultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München gekrönte Preisschrift
Entstehung
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lusrunt fuxlu illuck: Dolus UN virtus guis in lioslö regni-rst? seä ex ec> guock pro üclolituto re^ni, et reipublieseguioto, krinoipi enin truckero, paooinguo iinperio in-stunrure volens, lioo leeerit" "°). Und dieser Erzählung,die so sehr das Gepräge der Wahrheit an sich trägt, willLuden"°) die Glaubwürdigkeit absprcchcn, bloß, wie esscheint, um von einem so angesehenen Deutschen Fürsten dieSchmach dieser Handlungsweise abzuwälzcu, aus purem par-teiischen Optimism, der sich wie ein rother Faden durchLudcnö Geschichte zieht! Ist es besser, Heinrich X. hierloszusprechen, um einen Geschichtschreiber dafür der schänd-lichsten Parteilichkeit anzuklagcn, die er sich gegen das Wcl-fische Haus mit keiner Silbe schuldig gemacht hat? DieGründe Ludcns gegen diese Erzählung sind zwei. Heinrichhabe den K. Lothar bisher nur lau gegen die Hohenstaufenunterstützt. Konnte darum Heinrich nicht einmal wärmerfür Lothar oder gegen die Hohenstaufen geworden sein?Konnte er nicht seine Lauheit durch einen so wohlfeilen Hand-streich beschönigen oder vergessen machen wollen? Ein an-derer Grund wäre der, daß Otto die Erzählung mitulioincko tmnpors",einmal", einführt. Darüber dürfen wir unsnicht wundern, da, wie wir früher schon entwickelt haben, Ottonoch wichtigere Dinge ohne weitere chronologische Notiz einzu-führen pflegt. Während dichter erzählte Handlungsweise Hein-rich dcs X. Charakter keineswegs widerspricht, wäre eine Fictionwie sie hier Otto zugcmuthet wird, eine solche Anomalie,daß man selbst an Otto's Verstände verzweifeln müßte. DennOtto wäre dann nicht bloö ein schlechter, sondern auch eindummer Betrüger, da er den Zweck des Betruges durch eineEntschuldigung, die er vor und nach dieser Erzählung ein-

I. v.

Gesch. d. Deutschen Volkes. 10. Bv. S. 46.