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in die Hände einer Frau, der Kaiserin Irene, gekommensei, sei es auf die Franken übertragen worden
Zwischen politischen und Privatverb rechenkennt Otto, wie seine Zeit überhaupt, noch keine Scheidung,daher ist nach unseren modernen Ansichten sein Legitimi-tätsbcgriff ein viel zu weiter. Ans jeder politischenDenkweise, die nicht mit der herrschenden übereinstimmte,macht er eine Gewissenssache, stempelt sie gleichsam zur Hä-resie. So stellt er sich die Tortoncser von ihrem Gewissengepeinigt vor, weil sie fest an Mailand hingen und den siebelagernden Kaiserlichen tapfer widerstanden, wovon jenewahrscheinlich nichts empfunden haben dürften "H. Ob Für-sten oder Volker, — wer immer sich gegen einen DeutschenKaiser erhebt, ist Otto ein Rebell, und sollte er die gerechte-sten, man mochte sagen, die schreiendsten Ursachen dazu haben,wie die Sachsen gegen Heinrich IV. Er anerkennt zwar,daß nicht die Sachsen allein, sondern auch die „lasoiviaprinoigis" an ihrem Aufstande schuld war, nichts desto we-niger heißt er sie Rebellen^'). Die den Gegenkonig Ru-dolph tödten, nennt er „stcloles impergtoris Wer
irgendwie den Konigstitel annimmt, ohne von Papst undKaiser dazu autorisirt zu sein, istUsurpator^°) (Roger vonSicilien). — Ist Otto streng mit dem Begriffe der Legitimität,gibt er ihm eine weitere Ausdehnung, als wir gewohnt sind,so entschädigt er uns hingegen durch die nicht minder um-fangreiche Bedeutung, die er mit dem Worte „Tyrann"verbindet. Im Allgemeinen scheinen ihm „t^ranni" identisch
32t) Oliron. V. 29. Orst. 114.
^5) Oest. k>lcl. II. 17. lVlue. 713-
32°) Oest. k'r-icl. I. 12. ülue. KSO.
32') Oest. kUll. I. 4. Älne. 642.
3") Oest. kUll I. 7. tVlur. 647.
322) Oest. krlll. I. 3. Alur. 641.