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die Gallier aber früher für eine Sprache gehabt hätten, daswisse man nicht — Das Salische Gesetz sncht sichOtto philologisch zurecht zn legen, verirrt sich aber etwas zueinem mythologischen Namen, indem er cs von einem Sala-gastns herleitet'°2); er beruft sich dabei auf Traditionen, dieer wahrscheinlich in Frankreich darüber vernommen hat. —Wo die Namen einer Person bei verschiedenen Schriftstellernverschieden lauten, zerbricht er sich den Kopf nicht lange,sondern zerhaut den Knoten durch die Annahme: „?otuitvero esse, guock binomu8 kuoriG"^). — So sind also seinephilologisch-kritischen Bemerkungen nur als gelegentliche hin-zunchmen, als Zweck hat er sich dieselben nicht vorgesteckt. —Da ausländische Eigennamen gewöhnlich nur vomHörensagen niedergeschricben wurden, so lauten sie bei Ottovon der richtigen Schreibart sehr ab. So schreibt er Ouioto(6uitto nach einem WienerMscr.) statt „Kannt", 8u6v»8 statt„Sueno" oder„Swen" "H. Da er überdieß, wie es scheint, dieDänen bei ihrer Anwesenheit in Deutschland als Gesandte nichtselber gesehen noch gehört zu haben scheint'^), so ist diese Unge-
>2') I. c. „Roman! etiam, ^ni in Oalliis Imbitabsnt, !>a, ntnee reiiguise iki invenirentnr, exterminati snnt. Virletur milüincte Irenens, <)ni in 6-iiIüs moranlnr, g Romanis linguameorum, k)ua usc^ue Iioclie utuntur, accomoäasse. ü?am alö,k>ni circa RNvnnm so in Oermsnis remanserunt, l'eutonicsiingua utuntur. t^nse antem lingna eis snts naturalis luerit,ignoratnr."
>22) I. e. „Ha doc 8slagasto legem, k)nss ex nomine ejus8<>Iics usgne laocliv vocstur, invcntam clionnt. Iloc nodilis-simi Rrsncorum, c^ni Laliei üicnntur, gälane ntuntur."
> 22 ) tllaron. II. 1. Ilrst. 28.
>2«) Oest. Rrict. II. 5 . iVlnr. 701 — 2.
>2») ibiä. „sic äeciss luisse lücitur".