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Otto von Freising : sein Charakter, seine Weltanschauung, sein Verhältniß zu seiner Zeit und seinen Zeitgenossen als ihr Geschichtsschreiber ; aus ihm selber dargestellt ; eine von der philosophischen Facultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München gekrönte Preisschrift
Entstehung
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Im8 per gulugue, ut a^'unt, clles secleiile eto.""). Diezweite Stelle ist aber noch weit stärker und hat um so mehrGewicht, als sie Otto wie absichtlich an das Ende der Er-zählung der Römerfahrt gesetzt hat und mit ihr sie förmlichbeschließt; sie lautet wörtlich:negue orrim cunota ibi (inItalien) lortiter A68ta a nobis ea oräiiris inteArilals stili-gue urbanitute cllel potermrt, ne si oerrlis nostrisills viclissemus" °°). Dann folgt der Begriff der Ge-schichte, den Otto an diesem Orte aufstellt und den wiroben schon gegeben haben, der Otto's Behauptung seinerNichttheilnahme nur bekräftigt, und das Kapitel schließtmit folgenden Worten:Irurto eirinr gui^gue ea, guaevicllt et aucklvit, plenius eckioere poterlt, gunnlo nulliusAigtls e§ens, Irao illaogue inguisilionein verltatis nonclroninlertur äuble anxius et gnxie clulnus. Durum signi-clein est, 8erlptorl8 unlinuin, tsingusnr proprü extorreinexkunini8, ncl aliennnr penilere arlntrirun."

Diejenigen, die Otto's genaue Kenntniß aller Vorgängein Italien zu einer entgegengesetzten Ansicht verführt hat,scheinen seine Gewissenhaftigkeit im Allgemeinen und dieseStellen insbesondere nicht gekannt zu haben, da sie dieselbenauch nicht anführen, um sie zu widerlegen.

§. 5. Urkundliche Quellen Otto's.

Otto hat auch das Verdienst, daß er interessante Ur-kunden vollständig einrückte. Schon in seinem Chronikenbegnügte er sich nicht, die Schriftsteller, die er benützte, bloßzu exccrpiren; sein Rechtssinn, den wir schon in seiner Le-bensbeschreibung kennen gelernt haben, lehrte ihn die Ur-kunden als juridische und historische Beweismittel hoch-

°b) Dost. ibrick. II 13. Mur. 710.°°) Oost. kriä. II. 27. Mur. 730,