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rechtiget sein, beliebig Richter über dieselben aufzustellen.Der Pfalzgraf widersprach der sein Recht verletzenden An-ordnung des Königs und es kam auf dem Reichstage zuRegenöburg zu den heftigsten Diskussionen, welche nachAbgang des Königs in Gewaltthätigkciten ausbrachen. ")Zwar haben wir noch eine Urkunde anzuführcn vom 30.Dezember 11-40, wo Conrad III. bezeugt, daß PfalzgrafOtto von Wittelsbach, auf seine Veranlassung und gegenEntschädigung auf alle Jurisdictionsrechte über die Freifin-ger Ministerialen verzichtet habe und diese nunmehr in her-gebrachter Freiheit wieder hergestcllt seien °°), aber diese Ur-kunde war dem Pfalzgrafen gewiß nicht vom Herzen ge-gangen oder er bereute schnell deren Inhalt, wie sein gan-zes späteres Benehmen gegen Bischof Otto und dessen Bru-der, den Herzog Leopold von Bayern, sattsam ausweist.Der Pfalzgraf, der früher, wie es scheint mit denBabenbergern hielt, schlug sich nun zu den Welfen, dasmußte künftighin Otto oft und hart empfinden, öfter, alswir vielleicht davon wissen. So kam Otto in eine feindlicheStellung zu seinem eigenen Schirmvogte, was freilich imMittelalter nichts Ungewöhnliches war, wie viel mit undohne Schuld läßt sich nicht genau ermessen. Der Bischofund der Vogt haben vielleicht ihr angebliches oder wirkli-ches Recht so sehr urgirt, bis es in Unrecht umschlug. Sogerietst Otto in Doppelfeindschaft zu den Wittelsbachern undzu den Welfen; denn letztere waren nicht bloß Feinde seinesHauses, der Babenberger, mit denen sic um Bayern in Fehdelagen, sondern auch einer ihrer tüchtigsten neugewonnenenVerbündeten war ja der erklärteste Feind Otto's, der Pfalz-el Büchner, Gcsch. non Bayern. 4tes Buch. S. 165 — 66.
Hmill. I- 157. Löllmsr. Degesin ein. 1l5.
5°) Büchner, I. o.
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