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ander reiht, scheint dicß der letzte juridische Act Otto's ge-wesen zu sein, von dem wir noch ein diplomatisches Denk-mal übrig haben. Die Urkunde steht bei Huncl, Netropolis,der Act ist erwähnt bei Brunnerus ").
Es wäre nicht schwer, aus Meichelbeck's bist. Iris. DI. k. I. und ?. II. noch eine beträchtliche Anzahl von Tansch-und Schenknngs-, Weihe- und Vertragsacten, Vermittlun-gen, Entscheidungen, Reklamationen und Vorladungen, hieherzu setzen, aber es könnte uns dem Zwecke unserer Aufgabenicht näher sichren, der bloß darin bestehen kann, BischofOtto auch durch seine bischöflichen Acte, durch den Geistseiner Verwaltung zu charakterisiren; dieser kann nachden bedeutenderen Fällen, die wir angeführt haben, nichtmehr zweifelhaft sein. Es ist ein Geist der Strenge in derDisciplin, der Milde gegen die Klöster, des unerbittlichenFesthaltens an Recht und Gerechtigkeit für Alle und gegen Alleund ein Geist der männlichsten Beharrlichkeit in Verfolgungaller seiner Zwecke, ein Geist energischer Restauration, derden geistigen, juridischen und materiellen Bedürfnissen seiner he-rabgekommenen Diöcese unermüdlich auszuhclfen bestrebt war.
Wir wenden uns daher zu Otto's politischem Lebens-lauf. Otto war nicht bloß Bischof, er war ja auchReichsfürst; wir haben ihn auch als solchen zu charak-terisiren.
Otto war zu Staatsgcschäften nicht bloß durch Geburtund Stand berufen, er war auch durch weltliche Klugheitund Beredsamkeit dazu befähigt, wie Radevicus bemerkt")ja seine Klugheit und Mäßigung, überhaupt die Hoheit undReinheit seiner Gesinnungen trüunphirte selbst über seineNeider, die ihm nicht fehlen konnten, da er einen solchenPosten des Vertrauens bei Conrad III. und Friedrich I. be-") Noicksld I. o. 339 -") I. o.