4140 erwarb Otto auch für seine Kirche eine sogenanntePancharta, d. h. eine allgemeine Bestätigung aller ihrerRechte und Bcsitzthümcr, von seinem Halbbruder, KönigKonrad
1141 erhielt Otto von Papst Jnnocens II. die Bestä-tigung des Rechtes, Priester einzusctzen an allen Orten, diewenn auch nicht in der Frcisinger Diöcese gelegen, doch derFreisingcr Kirche angehörig sind. Da nun die FreisingcrKirche viele Besitzungen in Kärnthen hatte, die zur Salz-burger Diöcese gehörten, so wandte sich Otto deshalb anden Erzbischof Conrad I. von Salzburg, um seine deßfall-sirgen Rechte zu reclamiren. Anfangs wollte Konrad nichthören, da diese Rechte der Freisinger Kirche von Otto'sVorfahren vernachlässigt wurden. Da sich dieser aber aufalte Privilegien stützte, sah Conrad die Gerechtigkeit seinerSache ein und bestätigte ihm dieses Recht, in allen Kirchenund Klöstern ans Freisinger Gebiet Priester zu setzen ^).In demselben Jahr und an demselben Datum erhielt Ottoauch von dem nämlichen Papste eine Urkunde, die ihm alleRechte und Besihthümer seiner Kirche bestätigte und auchzum Thcil den Advokaten drohte. Doch ist diese Urkundenicht fehlerfrei ").
o. 1142 schenkte Otto dem Kloster Reichersbcrg, wahr-scheinlich aus Verehrung gegen den trefflichen Propst Ger-hoh, mehrere Zehenten in seiner Diöcese. Die Zeit läßt sichnur vcrmuthen und ist im UIrronioon Ueielreisper^ensofalsch angegeben, sie dürfte aber, nach Mcichelbeck's Compu-tation, 1142 sein, s^ääittonos Uorvoldi ad Uundü kle-tropolim.s Dieses Jahr war überdieß sehr unruhig
3°) Noictielb. I. c. 319.
Ilsiisir. Oerin. sscr. II. 239'—24».bb) Noidielb. I. e. 324 — 325-b") Neiclielb. I. c. S. 344.