über die Bauhütten.
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die Laienbrüder Conrad (Conversus de Schmye) 1 103 und Augustinus1517 zierliche Wendelstiegen. Ein Beispiel aus dem Benedietiner-orden ist der Conventsbruder Heidlberg von Nieder - Altaich , der.1331 die Kirche zu Erauenau bei Regen erbaut. Bei den Karthäu-sern in Cöln kommt 1308 der verheiratliete Steinmetz Gobelinus alsconversus noster vor. — Als interessantes Beispiel eines unzünltigenArchitekten ist der Prager Baccalaurcus Matthias , -ein »ziemlich ge-lehrter« Schulmeister zu nennen, welcher, obwohl er die Kunst desSteinwerkes von niemand erlernt hatte, im J. 1-170 mit Beifall alsSteinmetz und Baumeister auftrat. Als der Rath zu Kuttenberg ihm1-180 den Eortbau der dortigen Barbarakirche anvertraut hatte, ent-■ ständen dadurch Streitigkeiten zwischen der Steinmetzenzunft inKuttenberg und den beiden Bauhütten in der Altstadt und auf derBurg zu Prag. Matthias erhielt den Beinamen Ra) - sek, weil erüberaus schön zeichnen (böhm. = raysowati) konnte. Vergl. Wocelin den Kunstdenkm. des Österreich. Kaiserstaates l, 181 und in denMittheil, der k. k. Central-Commission etc. (1801) 6, 107.
111.. In Deutschland finden wir um die Mitte des XV. Jahrhun-derts' die ersten urkundlichen Zeugnisse von einer dem Drange derdamaligen Zeit entsprechenden Vereinigung mehrerer Bauhütten miteinander, welche sich durch ein gemeinsames Statut den vier Haupt-hütten von Strassburg, Cöln, Wien und Bern (später Zürich) unter-ordneten und dem Werkmeister des Strassburger Münsters Vorsitzund Oberrichterault übertrugen:
Als Motiv der Vereinigung wird in der ältesten vorhandenenUrkunde (Ordnung der-Stcinmetzen zu Regensburg vom J. 1450 undin der Bestätigung dieses Statuts durch König Maximilian vom J.1-198 ;abgedruckt bei Heidelöff a. a..O. S. 34 u. 57, wo S. 34 — 04 drei-zehn bis zum J. 1097 reichende Urkunden über Steinmetzördnung. mitgetheilt sind) angegeben, »dass rechte Freundschaft, Einhelligkeitund Gehorsamkeit ein Fundament alles Guten ist«, und um zu Nutzund Frommen der Bauherren wie des ganzen Handwerks »künftigeZwieträchten, Misshelligkeiten, Kummer, Kosten und Schaden« ab-zuwenden. — Man hat einen spec-ifischen Unterschied zwischen denSteinmetzverbrüderungen und anderen Zünften darin finden wollen,dass Erstere in ganz Deutschland durch eine gemeinsame Ordnunggebunden und dagegen von städtischen Localstatuten seien eximirtgewesen, während Letztere, eines gemeinsamen Bundes entbehrend, .lediglich unter den Localordnungen ihrer Wohnorte gestanden hätten ;allein auch die Bauhütten hatten nach der Zeit und des Landes Notli-durft- noch besondere Localordnungen, (man vergl. z. B. die von Rei-ch ensperger a. a. O. 'S. 164 — 167 mitgetheilte Trierer Stein-metzen-Zunftordnung von 1397), und ebenso fanden bei andernHandwerken Verbindungen der einzelnen Zünfte in weiteren Kreisenstatt: so traten sogar die Schneiderzünfto von 14 rheinischen Städtenim J. 1520 zu einem' gemeinsamen Bündnisse zusammen, »weil sie