Einlei tun g.
1. Die Kunst ist die gesetzinässige Darstellung einer Idee insinnlicher Form: die christliche Idee in sinnlicher Form erschöpfenddarzustellen, ist schlechthin unerreichbar; daher der sinnbildlicheGrundzug aller christlichen Kunst, und der Glaube als Bedingungihres wahren Verständnisses.
Durch die obige Definition soll gesagt sein, dass die Kunst, derenAufgabe es ist, Geistiges und Sinnliches in vollkommener Durchdrin-gung, d. h. das Schöne, darzustellen, mit ihrer Thätigkeit an gewisseästhetische Gesetze gebunden ist, deren Aufstellung jedoch nicht diesesOrts sein kann. — Das Idealische in der Kunst ist die Seite, wo dasderselben eigenthiimliche Gebiet mit dem Gebiete der Religion grenzt,und je mehr eine bestimmte Religion mit dem Sinnlichen und Natürlichenbehaftet ist, eine um so ausgedehntere und selbständigere Wirksamkeitwird sie der Kunst eiiiräumen. Der rein geistige Charakter des Christen-thums gestattet der Kunst nur die Darstellung der Naturseite, d. h. derErscheinung des Göttlichen im Menschlichen. Insofern aber der mensch-lichen Kunst die Darstellung des Göttlichen schlechthin unerreichbarbleibt, ist sie genöthigt, ihre unzureichenden Mittel durch Sinnbildlicheszu ergänzen, welches indess seinem Wesen nach nicht durch unmittelbareAnschauung, sondern erst durch Reflexion, also unkünstlerisch, zu wirkenim Stande ist. — Für das göttliche Mysterium des Sinnbildlichen istallein der Glaube empfänglich , während der Unglaube, auf die dürreVerstandes-Operation beschränkt, in dem Sinnbildlichen nur das Un-künstlerische erblickt, und der Aberglaube nicht vermag die göttlicheSache und das sie darzustellen bestimmte Zeichen gehörig auseinanderzu halten.
2. Das Kunstwerk an sich hat lediglich sich selbst zum Zweck;der Zweck des christlichen Kunstwerkes dagegen liegt ausser dem-selben, und zwar über dasselbe hinaus.
Die Kunst an sich will nichts anderes als darstellen und genügt sichdarin vollkommen. Die von dem heiligen Geiste erfüllte Kunst wird von
Otte, Kunst-Arcliäologie. • j