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Romanischer
und da fast bis zur Manie gesteigerte Regsamkeit unter den deutschenBischöfen, die älteren, oft kaum vollendeten Gebäude abzubrechen, umprachtvollere Neubauten an deren Stelle zu setzen, so dass fast der ge-sammte deutsch-romanische Denkmalbau erst seit dem XI. Jahrhundertdatirt. Ueber die Gründe dieser Erscheinung vergl. Otte, Gesch. derdeut. Baukunst S. 148, nach W. Giesebrecht, Gesch. der deut.Kaiserzeit. 2. Au fl. 2, 534.
2) Die Documentation. Die Gründung der Kirchen und Klösterist regelmässig durch bestimmte urkundliche oder chronistische Datendocumentirt, aber es ist mit Ausnahme von Inschriften und Baubeschrei-bungen, die selten Vorkommen, wegen des Gesetzes der Mutation nichtzu erweisen, dass die geschichtlichen Nachrichten für die auf uns ge-kommenen Gebäude Geltung haben. Ueber spätere Veränderungen undvöllige Neubauten, welche für die Geschichtschreibung nicht dieselbeWichtigkeit hatten wie die erste Stiftung, fehlt insgemein alle Kunde,und die Continuität in der Aufzeichnung von Vorfällen war im Mittel-alter nicht vorhanden. Die vielen Feuersbrünste, von denen die Kirchenbetroffen wurden (oben S. 70), sind zwar gewöhnlich von den Chronistenregistrirt, aber man erfährt daraus nicht, ob der Brand ein Gebäude ganzoder nur theilweise zerstört hat, und oh nur eine Wiederherstellung oderein völliger Neuj^au darauf gefolgt ist. So erklärt es sich, dass die deut-lichen und urkundlichen Stiftungsdaten sich auf untergegangene Bautenbeziehen, während die undeutlichen und gelegentlichen Angaben amehesten auf die vorhandenen Gebäude anzuwenden sind. Die Dome zuMerseburg, Naumburg und Bamberg z. B. wurden bestimmten Datenzufolge im XI. Jahrhundert gegründet oder neu gebaut; es finden sichaber Ablassbriefe und sonstige gelegentliche Nachrichten aus dem XIII.Jahrhundert, wo ganz nebensächlich von der » reaedificatio «, » restauratio «oder der Vollendung derselben die Rede ist, und dem Baustile dieserKirchen zufolge sind allein die letzteren Nachrichten auf die vorhandenenGebäude anzuwenden, nicht aber jene von ihrer Gründung. Andrerseitsfehlt es indess auch nicht an Beispielen, besonders aus dem XII. undXIII. Jahrhundert, wo sich der Stiftungshau bis auf unsere Tage erhaltenhat, was, namentlich bei grösseren Bauwerken aus dem XI. Jahrhundert,nur sehr selten vorkommt. — Die Zeitbestimmung eines Gebäudes aufdem Wege der künstlerischen Vergleichung erfordert nicht bloss einesehr gereifte Sachkenntniss, sondern besonders auch ein feines Gefühlfür die Eigenthümlichkeiten und Nüancen der architektonischen Details.
3) Die Creation. Es ist immer ein bestimmtes, gewöhnlich be-deutendes Gebäude, welches zuerst eine gewisse Form hat, also alseigentlicher Schöpfungsbau dasteht, und von welchem dann eine grössereoder geringere Anzahl von Gebäuden als von ihrem Ursprünge ausge-gangen ist. *) Diese Ausbreitung einer neuen Creation ging aber anverschiedenen Orten nicht gleichzeitig vor, und andrerseits machten sichverschiedene Wirkungen auf demselben Raume und in derselben Zeit
1) Das erste Beispiel von Schöpfung in der romanischen Baukunst seit dem JahreI0U0 sicht Mertens (a. a, O. S, 90) in S, Benigne zu Dijon.