Waffenstillstand zwischen dem Snltan Kalavun u. d. Chnstcn. 673
dasselbe beschädigen, und die Unterihanen des Sultans sollendagegen die Bewohner von Tortosa als Freunde behandeln,z. In dem Falle, daß ein den Unterthanen des Sultansoder eines mit ihm verbündeten Fürsten gehöriges Schiff ander Küste von Tortosa Schiffbruch leiden oder untergehensollte, sind die Christen von Tortosa verbunden, jede mög-liche Hülfe zu leisten und die Mannschaft, so wie derenGüter, Maaren und sonstiges Eigenthnm für unverletzlich zuachten, und die Behörden von Tortosa haben ein gestran-detes saracenisches Schiff nebst allem Zubehör entweder demEigenthümcr, oder falls dieser seinen Anspruch nicht geltendmachen sollte, dem Sultan zu überanlwortcn. Dieselbe Ver-bindlichkeit übernimmt der Sultan in Beziehung auf die denChristen von Tortosa gehörigen Schiffe, welche au den Kü-sten seiner Staaten Schiffbrnch erleiden werden. DieTempler dürfen weder die Festungswerke von Tortosa ans-bessern, noch neue Werke aufführen, so wie auch keine neueGraben anlegen.
Hierauf wurde auf einen gleichen Zeitraum, anfangendvom Donnerstage dem Z. Rebi el ewwel des Jahrs der Hed-schrah 682, oder dem Z. Hasiran des seleucioischen Jahrs1594 (d. i. dem z. Junius des christlichen Jahrs
So) In dem Auszugs, welchen NcirNaud lp. 542 —84?) aus diesem Ver-trage giebt, fehlt diese Zeitbestim-mung. Oer nachfolgende Auszug istaus dem Texte des Vertrages bei) EbnFerath (Handschrift der k. k. Hofbt-bliothek zu Wien 14 VII. x. 525 —ZZy)entnommen, mit Weglassung einesnicht sehr wesentlichen Artikels, wel-cher sich auf solche Unterthanen desSultans, die in PtolemaiS für Schuld-sorderunge» sich zum Unterpfand ge-stellt haben, bezieht, zwischen demvn. Band.
neunten und zehnten der nachfolgen-den Artikel steht und folgenden In-halts ist: Für diejenigen, welche inPtolemais und Len Ländern, die indiesem Friedet, begriffen find, sich alS
Pfänder lür eine Schuld
an Geld oder Früchten gestellt haben,soll der Vorsteher (Z.!») des Orts,welchem ein solcher Schuldner angerhört, nebst dem Sachwalter
Uu
Ehr.
i23r.
!. Clir.
IWZ.