688 Geschichte der Kreuzzüge. Buchen. Kap.XXI.
Einrmdzwanzigstes Kapitel.
^285.^ ^ie Bedingungen der Vertrage, welche Kalavnn mit denverschiedenen christlichen Fürsten und Behörden nach und nachgeschlossen hatte, waren so beschaffen, daß sie die Gelegen-heiten zu gegenseitigen Beschwerden der Christen und Sara-cenen vervielfältigten, und daher dem Sultane scheinbareVorwände nicht leicht fehlen konnten, wenn er die gelegeneZeit, die geringe Macht der syrischen Christen noch mehr zuschwachen, gefunden zu haben glaubte; und es ist allerdingsnicht unglaublich, daß die Christen, so wie sie in frühererZeit oftmals mit großem Leichtsinne Verträge gebrochen unddadurch großes Unglück sich zugezogen hatten, so auch damalsunbesonnen genug waren, durch Verletzung des Waffenstill-standes den Untergang ihrer Herrschaft im gelobten Lande zubeschleunigen. Nach der Behauptung der arabischen Geschicht-schreiber hatten die Ritter des Hospitals den Waffenstill,stand, welcher ihnen auf ihre Bitte im Jahre 128 Z von demSultan Kalamin bewilligt worden war, von Anfänge annicht gehalten und keine Gelegenheit, den Moslims durchRäuberey und Plünderung Schaden zuzufügen, unbenutzt ge-lassen H. Kalamin beschloß, diese Wortbrüchigkeit durch die
^ 1) Lebensbeschreibung des Sultans bauvtet- daß die Hospitaliter durchKalavun be» Rcinaud x. 84g. Auch ihr Betragen die Aufhebung des Was-Ebn Ferath (Handschrift der k. k. Bi- fenliillstandes verschuldeten,blivlbek zu Wien ah VIII. i>. Lg) be«