Waffenruhe in Syrien.
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herigen Besitzungen in Armenien auf und zogen ihre Be- 2^r.satzungen zuruck ").
Nach dem Beyspiele deS Königs von Armenien trugauch die Ritterschaft der Johanniter dem Sultan einen Waf-fenstillstand an, welchen Bibars unter der Bedingung bewil-ligte, daß sowohl der Tribut von zwölfhundert Goldstücke»,fünfzig Tausend Scheffeln Korn und eben so vielen Schef-feln Gerste, welchen bisher jener Orden von den Jsmaelitenoder Assassinen des Berges Libanon erhoben hatte, als diejährliche Abgabe von vier Tausend Goldstücken, welche denJohannitern von den Bewohnern der Städte Hamah undEmessa entrichtet wurde, und was sonst von Abgaben undLasten die Ritterschaft des Hospitals den Moslimö aufge-bürdet hatte, für immer abgestellt und aufgehoben wür-den Bibars betrachtete diese Abgaben als eine uner-trägliche Schmach für alle Bekenner des Islams, und alsin seinem Lager vor Safed Abgeordnete des Scheich derJsmaeliten des Libanon vor ihm erschienen, so sprach er zudenselben: „Wie mögt ihr behaupten, daß ihr den Franken
fangenen und plünderte sie aus; dennsie pflegten, wie von ihnen ruchtbargeworden, die Muselmänner, wo sieeü konnten, zu fangen und in dasLand der Franken zu schleppen; ei-nige der Gefangenen, welche in derBurg von Safed ihre Freiideit erhiel-ten, hatten ausgesagt, dag diesesVerfahren der Einwohner von Karadie Ursache ihrer Gefangenschaft ge-wesen war, und dieses bewog LenSultan, auf die erzählte Welse gegenjene Leute zu verfahren.'' DaS indieser Stelle verkommende seltene
Wort ist gleichbedeutend mit
nach folgender Glosse deS
Dschewharl:
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6g) In l'cm^Iiers abanäonnerenvlor stcnx olia.-tianx Oaslon et dloolielNoabe) ste Ilusol et 1a lerre cle 1-ort-D-nincl » 1 ciitree st'Lrminie, er knäeltvre Inilons Irls -ln llor st'Lrmi-iiie äe ia z-rison cln Lonäana garesolianxe sie Saugor !l. 8aiigor>, xa-rcul -In Souäaiie. Hugo Plagen(bey dem Jahre 12Ü8, in welchem nachdiesem Schriftsteller der Waffenstill-stand mit dem Könige von Armeniengeschlossen wurde) x. 74g.
üyl Makrlsi bcy Lteinaud x. 4gg.Soo. zog.
VlI. Band.