Druckschrift 
3 (1828)
Entstehung
Seite
80
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diesmal die Halste Reis darunter gebacken. Am 23.November abermalige Verordnung, (die vernünftig-ste von allen) nach der alle Neisvorrätbe der Verwal-tung des Obcrproviantmeisters und des Tribunals an-heim gestellt werden; wer ohne Erlaubniß dieser Her-ren Vorcath anschafft, verliert die Hälfte der. Maa-ren und zahlt eine Geldbuße von drei Scudi für denMalter.

Die Preise des Reises waren gegen die des Bro-des in keinem Verhältnisse. Die Last des ungeheurenUnterschiedes sollte die Stadt tragen; der Rath derZehne aber, der für sie darein gewilligt hatte, be-schloß noch am nämlichen 23. November, dem Gou-verneur chie Unmöglichkeit vorzustellen > es auf dieDauer zu ertragen. Dem zu Folge bestimmte, der Gou-verneur am 7 December den Preis des Reises aufzwölf Lire den Malter .und ertheilte dem,, der einenhöheren Preis verlange., oder zu diesem nicht verkau-fe, gänzlichen Verlust der Maare und, überdies.noch,ihrem Werthe gleiche oder größere Geldstrafe, oderkörperliche .Züchtigung, ja, wenn Seine Excellcnzgut erachte, nach Ansehen der Umstände und Perso-nen, sogar Galeere zu.

' Da nun Brod und Mehl somit in Mailand wohl-feil erhalten waren, so kam natürlicherweise eine.Menge Leute zur Stadt gelaufen, sich damit zu ver-sehen- Um, wie er es nennt, diesem Uebelstandc abzuhel-fen, verbot Don Gonzalo in einer anderen Verordnung