229
den Jrrthum für Wahrheit, die Verzerrung göttlicher und mensch-licher Verhältnisse für Wcltordnung hält, äußert er, inmitten irrenWissens, das freie Wählen zwischen Recht und Nurecht. WennTausende hier, im frommen Sinn für ihrer Kirche Lehre, die sickaum verstehn, Hans, Hof und Vaterland verlasse», und weinendhinaus ins Elend zieh»; wenn Tausende dort, zur Verherrlichungihres Gottes, die Andersgläubigen zum Kerker und zum Blut-gerüste schleppen; wenn Andre, getäuscht von einem schönen Wahn,für Recht und Vaterland, in der That aber nur für eines FürstenStolz und Ländcrgicr, ins Schlachtfeld fliegen, um zu morden undsich morden zu lassen; oder wenn Andre hinwieder, mit Ehrfurchtvor dem Gesetz, als sei cs Gottes Stiftung, sich und ihr Menschen-recht vom Nebermuth erblicher Kasten mit Füßen treten lassen: —was ist es anders, als Erscheinung edeln Pflichtgefühls? Eswaltet da, bei aller Verkehrtheit der Begriffe und Ansichten, eingeistiges Wollen zur Erfüllung des Heiligkeitsgesctzcs, siegreichgegen die Lockungen sinnlichen Wohlseins. Auch im blutdürstigenFanatismus kann, wie im Enthusiasmus des Weisesten, Tugendzum Handeln, oder Dulden rufen. Eins, wie das Andre, istBegeisterung für das, was dem Einen oder dem Andern, alsWahrstes und Heiligstes gilt, und mehr gilt, denn alles Erdcn-glück. Das Wissen des Geistes kann im Labyrinth der Außcn-dingc irre gehn; nicht im,Bewußtsein des Göttlichen in ihm.Das Auge des menschlichen Richters kann eine That, als Ver-brechen, strafen, die, ihm unwissend, die reinste Frucht der Tu-gend ist.
Daß der Sterbliche aber auch gegen das Wissen des Bessern,gegen die in ihm gewordne, unmittelbare Offenbarung des Gött-lichen, handeln könne, ist eben, wie gesagt, das Zengniß seinerWillensfreiheit; denn ohne dieses Können, wäre er ohne Wahl,weil nur von einem einzigen Gesetz geleitet. Doch niemand