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gcrung au's dem Gesetz des Erkennens, dem die in Gedanklichesverwandelten Naturerscheinungen nothwcndig unterworfen bleiben.Ohne svlches Gesetz würde ein Lavoisicr, ein Bcrzclius, sowenig, als ein verniinftloscs Thier, Versuche anznstellcn, imStandesein.
Allerdings gehören zur Erkenntniß der Natur sinnlich gegebeneErscheinungen. Ohne Kunde vom Daseicnden oder Bewirkten istkein Wissen von demselben möglich. Das Mangelhafte der Erkcnnt-niß von Thatsachcn gewährt mangelhafte Erkenntniß von Ur-Sachcn. Da diese aber zu jenen vom Gesctzthnm des menschlichenGeistes gefordert werden, behelfen wir uns im Nothfall auch wohlmit Voraussetzungen von Ursachen, oder Verhältnissen (Hypo-thesen), um, für einstweiligen Bedarf, den Zusammenhang derDinge zu erklären.
Alle Voraussetzungen zur Erklärung von Naturerscheinungenumspannen eine gewisse Summe von Erfahrungen und stützen sichauf dieselben. Sie haben darin einige Aehnlichkcit mit bloß abge-zogenen Begriffen. Die Voraussetzung, so wie der abgezogene Be-griff, kann bald zu weit, bald zu eng sein, und steht oder fälltmit neuen Erfahrungen und neuen Merkmalen, die übereinstimmend,oder widersprechend sind. Die eigentlichen, allgemeinen Na-turgesetze, obgleich sie das im Dasein Erscheinende ebenfalls er--klären, stehn von aller Erfahrung so unabhängig, wie das Gcsctz-thum des Denkens unabhängig vom Wechsel der Vorstellungen.
Freilich gelangen wir, durch Vorstellungen, erst zum Wahrneh-me» des Dcnkgcsetzcs; und durch Erfahrung zur Vorstellung derallgemeinen Naturgesetze. Aber Erfahrungen können so wenig dieRichtigkeit und Wahrheit der Naturgesetze, als Vorstellungen ansich, die Nichtigkeit der Dcnkgcsctze beweisen. Vielmehr wird dieRichtigkeit der Erfahrung und aller Erkcnntnißurthcile erst durchNcbereiustimmung mit der Vernunft (9.) und dem mit ihr gleich-