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3 (1859) Erzählungen; Robert Guiskard; Gedichte, Epigramme etc.; Anhang
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Michael Kohlhaas.

wolle? und da dieser, indem er seine Hand herzlich an seine Brustdrückte, antwortete: denke, du seist ich, und schaff mir den Zettel! sobeschleunigte der Kümmerer, nachdem er seine Geschäfte abgegeben,um einige Tage seine Abreise, und fuhr mit Zurücklassung seinerFrau, bloß von einigen Bedienten begleitet, nach Berlin ab.

Kohlhaas, der inzwischen, wie schon gesagt, in Berlin angekom-men und auf einen Specialbefehl des Kurfürsten in ein ritterlichesGefäugniß gebracht worden war, das ihn mit seinen fünf Kindernso bequem als es sich thun ließ, empfing, war gleich nach Erschei-nung des kaiserlichen Anwalds ans Wien wegen Verletzung des öf-fentlichen kaiserlichen Landfriedens vor den Schranken des Kammer-gerichts zur Rechenschaft gezogen worden; und ob er schon in seinerVerantwortung einwandte, daß er wegen seines bewaffneten Einfallsin Sachsen und der dabei verübten Gewaltthätigkciten kraft des mitdem Kurfürsten von Sachsen zu Lützen abgeschlossenen Vergleichsnicht belangt werden könne: so erfuhr er doch zu seiner Belehrung,daß des Kaisers Majestät, deren Anwald hier die Beschwerde führe,darauf keine Rücksicht nehmen könne: ließ sich auch sehr bald, da»tan ihm die Sache auseinander setzte und erklärte, wie ihm dagegenvon Dresden her in seiner Sache gegen den Junker Wenzel vonTrogka völlige Genugthuung widerfahren werde, die Sache gefallen. ^Demnach traf es sich, daß gerade am Tage der Ankunft des Käm-merers bas Gesetz über ihn sprach, und er verurtheilt ward mit demSchwerte vom Leben zum Tode gebracht zu werden; ein Urtheil, andessen Vollstreckung gleichwohl, bei der verwickelten Lage der Dinge,seiner Milde ungeachtet, niemand glaubte, ja das die ganze Stadt,bei dem Wohlwollen das der Kurfürst für den Kohlhaas trug, un-fehlbar durch ein Machtwort desselben in eine bloße, vielleicht be-schwerliche und langwierige Gefängnißstrafe verwandelt zu sehen hoffte.Der Kämmerer, der gleichwohl einsah, daß keine Zeit zu verlierensein möchte, falls der Anstrag, den ihm sein Herr gegeben, in Er-