pflichtige sind schon so sehr angestrengt, daß sie nicht mehr leistenkönnen, Anderen fehlt der Absatz oder die Beschäftigung oderdas Capital rc., daher läßt sich nie vorhersehen, wie weit diesegünstige Wirkung der Steuern gehen werde (S).
(a) M. Cullvch ('raxotiou, S. —10) schlägt diese Wirkung hoch anund glaubt, ohne den Krieg und die erhöhten Steuern würde dasCapital der Briten nicht größer geworden sein, als es bei jenen Um-ständen geworden ist.
(L) Vgl. die beiMuryard, S- S6 angeführten Stellen, und v. Rottecka. a, O. S. 300.
§. 269. s271.j
Die Ueberwälzung einer Steuer findet dann Statt,wenn diejenigen, welche sie an den Stagt entrichten, sich vonAnderen eine Entschädigung verschaffen, indem sie eine Ver-änderung im Preise einer Waare oder Art von Leistungen be-wirken. Der Wunsch, den Steuern vermittelst der Ueberwäl-zung auszuweichen, ist eine natürliche Folge der unangenehmenEmpfindung, die sie erregen. Ein solches Hinüberschieben einerSteuerlast auf andere Personen, wenn es nicht vorausgesehenwurde, vereitelt bisweilen die Absicht, die die Staatsgewalt beider Anlegung einer Abgabe gehabt hat. Bei den nachstehendenallgemeinen Erfahrungssätzen über diesen Gegenstand muß manimmer bedenken, daß die Verhältnisse des MitwerbenS in ihrenmanchfaltigcn Gestaltungen sehr verschiedene Erscheinungenhervorbringen und daß sich nur aus der genauen Erforschungder Umstände in einem gegebenen Falle der zu erwartende Er-folg mit einiger Wahrscheinlichkeit bestimmen läßt.
1) Eine Steuer kann nur dann übergewälzt werden, wennsie die Mehrzahl der von ihr zunächst Getroffenen zu einer gleich-förmigen Handlungsweise antreibt und hiedurch eine Verände-rung in den Preisen bewirkt. Dieß ist möglich u) auf Seitedes Begehrs, wenn die besteuerten Käufer einer Waare oderLeistung nicht mehr die nämliche Menge derselben einkaufenwollen; d) auf Seite des Angebotes, wenn die Verkäufer eineihnen auferlegte Steuer wie eine Kostenvermehrung betrachten,die ihnen durch einen höheren Preis ersetzt werden muß, und,