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erforderte, daß man sie nicht zur Nachahmung empfehlen kann. DerEntwurf ging l837 von Rowland Hill aus und wurde durch dasGesetz vom 17. August 1839 (2. und 3. Bictoria, C. 52) in Ausfüh-rung gebracht, s. Z. 216, u. Bisher war das mittlere Porto einesBriefes 7—7 '/^ P. Die Herabsetzung auf 1 P. (vom 10. Jan 1810an) bewirkte eine starke, jedochimmernocheine langsamere Zunahmeder Briefe, als man vermuthet hatte (Hill rechnete in Kurzem aufdas Sfache).
Die Ergebnisse sind folgende:
Rohertrag.
Berh.
Reiiici'trog.
Vcrh.
Briefzahl.
1838.39 2-388 020 L.
100
1-601 910
100
75 Mill.
10 1-389 468 -
57
410 028
25
168-768 00»
41 1-499 418 -
63
447 993
27
196? MM.
42 1-578 145 -
66
478 479
29
208? -
43 1-620 867 -
68
523 711
32
218 -
44 1-705 067 -
71
610 724
38
242 -
45 1-901 580
80
660 791
41
270? -
46 1-978 293 -
83
724 757
45
300 -
47 2-181 016 -
92
863 206
53
329 -
Hiebei sind auch die von anderen Verwaltungszwcigen bestrittenenKosten mit abgezogen. Die starke Vermehrung der Kosten rührtnur zum Theil von der Zunahme der Briefe her, zum Theile ist sieanderen Ursachen, nämlich den hohen Forderungen der Eisenbahnge-sellschaften und der kostbaren Postschifffahrt, bcizumessen.
8. 214.
Die Regeln, nach denen das Staatspostwesen einzurichtenist, lassen sich so überblicken:
I. Organisation. Das Postwesen ist ein so eigenthüm-licher und abgesonderter Geschäftszweig, daß er seine besonderenBeamten und eine eigene Oberbehörde braucht, die zwar einemMinisterium (r<) untergeordnet ist, aber in dem Technischen desGeschäftes selbstständig handelt. Mittelstellen sind nur in größe-ren Staaten nöthig. Die Anforderungen an das in den Post-stätten (Expeditionen, burvaux) arbeitende Personal sind von derArt, daß man mit Schreibern, die auf Widerruf angenommenund wie Handelsgehülfen behandelt würden, nicht wohl aus-kommen könnte (§. 208.) (S), weßhalb man größtentheilsStaatsdiener brauchen muß, und nur als Gehülfen des Bor-standes bei mittleren, leicht zu übersehenden Postämtern Privat-schreiber gestatten kann. An kleinen Orten, wo ein Beamter zukostbar sein würde, bleibt nichts übrig, als Verwalter (Expe-