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1 (1850)
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werden, ohne eine Abnahme der bloß durchgehenden (transitirenden)Sendungen zu bewirken, wenn sie wegen der Kürze des Weges durchdas einzelne Gebiet wenig empfunden würde. Jndeß würden andereStaaten leicht zur Wiedervergeltung verleitet werden.

(S) Z. B. durch Benachrichtigung in Zeitungen und Zeitschriften, Um-laufsschreibcn an mehrere Personen, heimliche Privatpost re. K lie-ber, Das Postwesen, S, 162.

(c) Die thörichte Erhöhung des Briefportos in Frankreich auf wenig-stens 2>/2 Fr. fli. Riv. IV.) vernichtete fast allen Briefverkehr undmußte nach 6 Monaten (6. Messid. IV) wieder aufgehoben werden.Als ebendaselbst 1806 das Briefporto um '/z erhöht wurde, nahmder reine Ertrag ab. Er war 1805: 9° 987 761 Fr., 1808 nur noch9-568844 Fr. Kleiber, a. a. O. S. 179—183. — Schmalz,Staatsw. L., II, 40. — In Grostbrilanicn folgte zwar auf die Er-höhungen des Tarifs in den Jahren 1797, 1801, 1805 und 1812immer eine Zunahme des Reinertrages, allein ungefähr von 1815an blieb derselbe ziemlich auf gleicher Höhe, obschon die Volksmengeund der Wohlstand des Landes sich sehr vermehrten. Der Durch-schnitt von 1816—1837 ist 1 -422 154 L. St., »mx. 1-538629 imI. 1826, min. 1 -325 277 im I. 1822. Die Ursache dieses Stillstan-des liegt im Ucberhandnehmen vieler Kunstgriffe, die man zur Um-gehung der Briefpost zu Hülfe nahm. Auffallend ist daneben dieZunahme der Landkutschcn, von denen die Abgabe im I. 1815 erst217 671 L. St., 1825 schon 362631 und 1835 498 497 L. trug, waseine Fortschreitung in dem Verhältnis) 100: 139: 229 anzcigt» —Im britischen Ostindien ist das durchschnittliche Porto eines BriefesRupie —18 kr., daher wird wenig Gebrauch von der Post ge-macht und die Verwaltung derselben kostete 1846 einen Zuschuß von5 Proc, der Einnahme.

§. 208 .

Bei der Vergleichung des Postbetriebes auf Staatsrechnungund durch Privaten muß man die Brief- und Fahrpost, fernerdie Verwaltung durch einen einzigen Privatunternehmerfür das ganze Staatsgebiet und dieZerthei lung in einzeinePoststrecken, deren jede ihre eigenen Unternehmer haben kann,unterscheiden (»). Die Briefpost, der einträglichste Bestand-theil des Postgeschäftes (S), erfüllt nur dann ihre Bestimmungvollkommen, wenn sie sich auf einer größeren Landesstrecke ineiner einzigen Verwaltung befindet, weil die große Menge dernach allen Richtungen hin zu versendenden Briefe (c) einenhohen Grad von Sorgfalt, Pünctlichkeit, Geschicklichkeit undRedlichkeit von Seite des dabei beschäftigten Personals erheischt.Bei weniger guter und zertheilter Verwaltung würden unver-meidlich öfters Briefe verloren gehen und dicß würde durch eineGeldentschädigung nicht völlig vergütet, auch selten nur der