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2) Landkutschen dürfen sich nicht der unterlegten Pferde bedienen,s. §. 212.
3) Wer mit Extrapost ankommt, darf erst nach Werlaus einer ge-wissen Zeit mit Kutscherpferden weiter reise» (nach 48 St. inBaden); ein unnöthiger Zwang, der auch gewöhnlich nicht ge-handhabt wird.
4) Die Verpflichtung der Lohnkutschcr, von jeder Fahrt etwas andie Postcasse abzugeben, in Hannover, Kurhesscn re., ist am we-nigsten zu rechtfertigen. In Preußen aufgehoben d. Cabin.Ord. v. 10. Dec. 1841. Die Abgabe war I Sgr. von der Meileund trug gegen 60 000 Rthlr.
§. 207.
Der Berkehr durch Briefe, Frachtstücke und Reisen ist sowohlin volkswirthschastlichen als in rein persönlichen Beziehungen sonützlich (Z. 20ö) und er hängt so wenig mit den Abstufungender Wohlhabenheit zusammen, daß eine an ihn geknüpfte steuer-artige Abgabe der Würger in der Mehrzahl der Fälle als un-zweckmäßig, unbillig und nachtheilig erscheint. Ist sie beträchtlich,so verhindert sie viele Sendungen und Reisen, die größtentheilSirgend einen Wvrtheil für die Würger gewährt haben würden.Ist nun aus diesen Gründen die Festsetzung hoher Preise (.Taren)für die Benutzung der Postanstalt nicht zu billigen, so würdedieselbe, wenigstens in größeren Staaten («), auch nicht einmaleinträglich sein, weil sie von dem häufigen Gebrauche der Postabhält und zum Umgehen derselben oder zur Anwendung manch-faltigcr Ersatzmittel der Briefe ermuntert (S). Die Erfahrungbeweist, daß wohlfeile Posten bis zu einer gewissen Gränze nebenihrer Gemeinnützigkeit auch der Staatskasse Wortheil bringen (e).Es ist deßhalb aus beiden Rücksichten rathsam, die bestehendenPosttaxcn durchaus nicht zu erhöhen, vielmehr noch zu erniedrigen,wenigstens soweit, als cs ohne Abnahme des Postertrags ge-schehen kann. Diese Erwägung müßte auch bei einer bloß nachgewerblichen Zwecken geleiteten Postverwaltung, wie die einesPrivatunternehmers, den Mißbrauch des Regales zur Erhebungübermäßiger Taxen widcrrathcn. Doch ist hiedurch die Nützlich-keit einer solchen Uebertrag.ing an Privatpersonen noch keines-wegs außer Zweifel gesetzt, vielmehr bedarf dieselbe einer sorg-fältigen Untersuchung.
(a) In kleinen Ländern könnte freilich eine Vertheuerung vorgenommcnRau pol. Oekon. 3te Ausg. III. fg